Kreisverwaltung und Rathäuser schließen
Publikumsverkehr wird vermieden
Kreis Euskirchen - Angesichts der hohen Infektionszahlen und des bundesweit geltenden
Lockdowns werden die Kreisverwaltung Euskirchen und die Rathäuser in
den elf Städten und Gemeinden vom 24. Dezember bis zum 3. Januar für
den Publikumsverkehr komplett geschlossen. Dies haben Landrat Markus
Ramers und die Bürgermeister in einer Videokonferenz einvernehmlich
abgestimmt. Kreis und Kommunen werden „zwischen den Jahren“ einen
telefonischen Notdienst anbieten.
(me). „Bund und Länder haben aufgrund der hohen Coronazahlen
beschlossen, das öffentliche Leben in ganz Deutschland weitestgehend
herunterzufahren. Es geht jetzt darum, Kontakte so weit wie möglich
zu reduzieren“, so Ramers. Daher ist die Kreisverwaltung in
Euskirchen ab sofort in eine Art Notbetrieb.
Konkret heißt das: In der Verwaltung wird zwar weitergearbeitet, aber
der Publikumsverkehr wird auf ein absolutes Minimum reduziert. „Wir
sind nach wie vor für unsere Kundinnen und Kunden da, bitten aber
dringend darum, auf persönliche Besuche in der Verwaltung zu
verzichten“, so Ramers.
Die Bürger können ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder Brief
vorbringen. Wenn das in Ausnahmefällen nicht möglich sein sollte,
ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Mit dieser
Regelung verfolge man nicht nur das Ziel, die Ausbreitung von Corona
einzudämmen, sondern man schütze damit auch die Mitarbeiter, so dass
die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung aufrechterhalten werden könne.
„Intern geht die Arbeit bei uns weiter“, betont der Landrat.
„Selbstverständlich läuft das Gesundheitsamt auch im Lockdown
unter Volllast, weitere Abteilungen wie das Jugendamt sind natürlich
auch an den Feiertagen in Bereitschaft.
Kreisverwaltung:
Ab sofort bis 10. Januar 2021: Publikumsverkehr nur in absoluten
Ausnahmefällen und nach Terminvereinbarung. Kontaktdaten:
www.kreis-euskirchen.de oder (02251) 15-0.
24. Dezember bis 3. Januar: Die Kreisverwaltung und alle Nebenstellen
sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Dann sind auch keine
Privatanlieferungen im Abfallwirtschaftszentrum möglich.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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