Handyspiele
Umsonst, aber selten kostenlos
Kreis Euskirchen - Am Anfang ist die Farm im Grunde komplett leer. Die Aufgabe des
Farmers besteht nun darin, diese stetig auszubauen. Er muss Tiere
halten, Pflanzen ziehen und Produkte erzeugen, die dann über
verschiedene Wege verkauft werden können. Für all dies sind diverse
Gebäude notwendig, die ebenfalls stetig ausgebaut werden müssen, um
die Produktivität der Farm zu steigern.
Mit „Hay Day“ hat der finnische Spieleentwickler „Supercell“
seinerzeit einen echten Knüller gelandet. Es wird weltweit von
mehrere Millionen Menschen auf dem Smart-phone oder Tablet-PC
gespielt. Nicht minder erfolgreich sind zum Beispiel „Candy
Crush“, „Clash of Clans“, „Clash Royale“ oder „Pokémon
Go“. All diese Spiele haben eines gemeinsam: Sie sind kostenlos
erhältlich.
Eine tolle Sache also – zumindest auf den ersten Blick! Denn wer bei
diesen so ge-nannten „Free2play“-Spielen schnell erfolgreich sein
möchte, der muss dann doch in die Tasche greifen oder aber
unangenehme Wartezeiten in Kauf nehmen. Anfangs geschenktes Kapital,
Leben oder Ressourcen sind jedenfalls schnell aufgebraucht. Wer dann
schnell Weiterkommen möchte, muss je nach Spiel zwischen 99 Cent und
99 Euro für Spielebeschleuniger investieren. „Unterm Strich
animieren Spielemacher die Nutzer äußerst geschickt, den kostenlosen
Sektor zu verlassen und den Spielver-lauf durch den Zukauf von
vielerlei Elementen voranzutreiben“, sagt Monika Schiffer, die
Leiterin der Verbraucherzentrale Euskirchen. Dabei könne man leicht
die Kosten-kontrolle verlieren – vor allem dann, wenn
Zahlungsmethoden auf dem Smartphone hinterlegt sind und die
Spieleinsätze somit ganz einfach per Abbuchung über die
Mo-bilfunkrechnung oder aber mit der Kreditkarte bezahlt werden
können.
Tatsächlich haben die verschiedenen Anbieter nach Angaben des
Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) durch die so
genannten In-App-Käufe allein im ersten Halbjahr 2016 rund 200
Millionen Euro verdient.
Damit im Eifer des Gefechts nicht spontan ein In-App-Kauf auf dem
Handy in Gang gesetzt wird, empfiehlt die Verbraucherzentrale
kostenpflichtige App-Posten mit einem Passwortschutz zu versehen. Im
„Google Play Store“ muss man dazu unter Einstellun-gen den Button
„Authentifizierung für Käufe erforderlich“ anklicken. Im „App
Store“ von „Apple“ muss man dem Pfad „Einstellungen –
Allgemein – Einschränkungen“ folgen. Dort können dann sogar
In-App-Käufe komplett deaktiviert werden.
Wer sich bewusst für einen In-App-Kauf entscheidet, dem empfiehlt die
Verbraucher-zentrale die Zahlung mit Prepaid-Karten. Sowohl für
Apple- als auch für Android-Geräte gibt es entsprechende
Guthabenkarten im Handel. Diese können dann für be-grenzte Zahlungen
mit einem Geldguthaben etwa in Höhe von 15 oder 25 Euro aufge-laden
werden. „Durch die Anwendung dieses Zahlungssystems ist eine gewisse
Kos-tenkontrolle vor allem für Kinder und minderjährige Jugendliche
möglich“, sagt Monika Schiffer.
Weitere Tipps, wie sich Spieler und Eltern vor unnötigen Kosten bei
Gratis-Spiele-Apps schützen können und weitere Hinweise zu
rechtlichen Fragen, gibt es vor Ort in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW sowie online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/freetoplay.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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