Strafanzeigen nach "Spaziergängen"
Veranstaltungsleiter wollten anonym bleiben

Foto: Polizei
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Kreis Euskirchen (lk). Die Polizei im Kreis Euskirchen zieht nach „Spaziergängen zur stillen Meinungsäußerung“ in Euskirchen, Zülpich und in Mechernich positive Bilanz. Trotzdem wurden drei Strafverfahren eingeleitet.

Der Grund: Bei den Versammlungen habe sich kein „Veranstaltungsleiter“ zu erkennen gegeben. Dies verstoße gegen das Versammlungsrecht. Daher wurden gegen zwei Männer, die als Organisatoren für Euskirchen und Zülpich ausgemacht wurden, Strafanzeigen gefertigt.

In Mechernich konnte kein Versammlungsleiter identifiziert werden. Hier wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Unbekannt gefertigt.

Der Polizei im Kreis Euskirchen ist wichtig: „Der sichere Verlauf einer Versammlung, eines Aufzugs oder „Spaziergangs“ ist Meinungsäußerung. Die freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe Rechtsgüter der Demokratie. Laut geltendem Gesetz muss eine Versammlung oder ein Aufzug 48 Stunden vor Beginn bei der Kreispolizeibehörde angemeldet werden. Das Anmeldeverfahren ist gebührenfrei.“

Eine Anmeldung könne formlos eingereicht werden. Dabei sei es aber wichtig, neben dem genauen Veranstaltungstermin auch einen Versammlungsleiter zu benennen, Auch das Thema oder Motto der Versammlung, die geschätzte Teilnehmerzahl und was genau geplant sei, müsse angegeben werden.

Hinweise zum Anmeldeverfahren und ein Formular gibt es unter: https://euskirchen.polizei.nrw/versammlungsrecht.euskirchen%40polizei.de

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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