"Gefahrenstufe 2"
Weitere Maßnahmen für den Kreis beschlossen
Kreis Euskirchen - Der Krisenstab hat am Donnerstag unter der Leitung von Landrat Günter
Rosenke die „Gefahrenstufe 2“ für den Kreis Euskirchen
ausgerufen, da die Inzidenzzahl die 50er Marke überschritten hat.
(me). Das Ausbruchsgeschehen ist diffus und nicht auf einzelne
Hotspots zurückzuführen.
In den Krankenhäusern des Kreises Euskirchen befinden sich acht
Menschen mit einer Corona-Infektion, zwei weitere Patienten werden in
Krankenhäusern außerhalb des Kreises behandelt.
Der Krisenstab hat im Zusammenhang mit der „Gefahrenstufe 2“ - wie
vom Land NRW vorgesehen - weitere Maßnahmen beschlossen:
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf
alkoholischer Getränke ist von 23 bis 6 Uhr unzulässig.
An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen
höchstens zehn Personen teilnehmen.
In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und
Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf
Personen treffen.
Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen
zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf
Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
Für den privaten Raum, also das eigene Haus samt Garten oder die
eigene Wohnung, gilt in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe
Grundrechtsschutz der Privatsphäre.
Dennoch empfiehlt Landrat Günter Rosenke dringend die Beachtung der
Regelungen auch im privaten Raum: „Ich rate dringend dazu, Kontakte
und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu
gestalten.“
Die Gefährdungsstufen können erst wieder aufgehoben werden, nachdem
die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben
aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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