LEP-Fläche
Wesentliches Vermarktungshemmnis aufgelöst

Dieses Foto zeigt die „PrimeSite Rhine Region“ genannte LEP-Fläche (blau umrandet), die direkt an den Industriepark am Silberberg (IPAS) bei Euskirchen angrenzt. Um sich dort niederzulassen, reicht fortan auch eine Fläche von 50 statt bisher 80 Hektar. | Foto: NRW.Invest
  • Dieses Foto zeigt die „PrimeSite Rhine Region“ genannte LEP-Fläche (blau umrandet), die direkt an den Industriepark am Silberberg (IPAS) bei Euskirchen angrenzt. Um sich dort niederzulassen, reicht fortan auch eine Fläche von 50 statt bisher 80 Hektar.
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Kreis Euskirchen/Düsseldorf - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mit der Zustimmung
zum so genannten „Entfesselungspaket II“ auch die
Mindestflächenvorgabe im Landesentwicklungsplan abgesenkt.

Das Landeskabinett hat beschlossen, die im Landesentwicklungsplan
vorgegebene Mindestfläche für Erstansiedlungen an Standorten, die
für landesbedeutende flächenintensive Großvorhaben reserviert sind,
von 80 Hektar auf 50 Hektar abzusenken. Diese Änderung gilt auch für
die im Kreis Euskirchen gelegene LEP-Fläche „Prime Site Rhine
Region“.

Landrat Rosenke, Vorsitzender des Verwaltungsrates der „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist“ (LEP-AöR) und Kreiskämmerer Hessenius,
der zugleich auch Vorstandsmitglied im gemeinsamen Kommunalunternehmen
LEP-AöR ist, begrüßen diesen Schritt. Die Senkung der
Mindestflächenvorgabe entspricht einer langjährigen Forderung des
Kreistages. Der im Dezember 2016 beschlossene Landesentwicklungsplan
war auf diese Forderung allerdings nicht eingegangen.

Stadt und Kreis hatten im Sommer den Regierungswechsel zum Anlass
genommen, die neue Landesregierung zu bitten, eine entsprechende
Änderung des Landesentwicklungsplanes mit hoher Priorität anzugehen.
Im Oktober konnte das Ansinnen dann dem zuständigen Minister
Professor Dr. Andreas Pinkwart persönlich vorgetragen werden.

„Ich bin erfreut, dass unsere Initiative Früchte getragen hat“,
sagt Landrat Rosenke. „Damit wird auch dem Wunsch des Kreistages
Rechnung getragen, der in seiner Oktobersitzung nochmals die
vorgetragenen Forderungen zur Änderung des Landesentwicklungsplanes
bekräftigt hat.“

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre bei der Vermarktung der Fläche
zeigen, dass eine formelle Mindestflächenvorgabe von 80 Hektar
durchaus zu Schwierigkeiten führen kann. So hatte auch die
landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.Invest, deren
Aufgabe auch die Vermarktung der „Prime Site Rhine Region“ ist, im
Januar 2016 eine Reduzierung als „dringend erforderlich“ erachtet.

Kreiskämmerer Hessenius: „Natürlich wünschen wir uns eine
Erstansiedlung mit einer größeren Fläche. Gleichwohl ist es
sinnvoll, mit einer Reduzierung dieser starren Vorgabe ein
potenzielles Vermarktungshemmnis zu beseitigen. Insofern lockert das
Entfesselungspaket II tatsächlich eine Fessel für unseren
Standort.“

Auch Euskirchens Bürgermeister Dr. Uwe Friedl nahm die Nachricht aus
Düsseldorf erfreut zur Kenntnis: „Mit der notwendigen und längst
überfälligen Änderung der Mindestvorgaben auf nunmehr 50 Hektar
verbessern sich die Vermarktungschancen für eine bedeutende
Gewerbeansiedlung, von der nicht nur die Stadt Euskirchen, auf deren
Gebiet der größte Teil der insgesamt 205 Hektar der LEP-Fläche
liegt, sondern die gesamte Region einen erheblichen Nutzen haben wird.
Das, was wir als Stadt gemeinsam mit der LEP-AöR seit Jahren vehement
gefordert haben und von der rot-grünen Landesregierung immer wieder
verhindert wurde, wird nun endlich der Realität angepasst.“ Die
Entscheidung der neuen Landesregierung greife die bisherigen Appelle
der Stadt Euskirchen zur Änderung und erheblichen Verbesserung der
Vermarktungsvoraussetzungen auf. „Es bleibt zu hoffen, dass nunmehr
auch die weiteren Hemmnisse auf den Prüfstand kommen, damit sich der
hiesige Großflächenstandort nicht nur innerhalb Deutschlands,
sondern auch gegen ausländische Konkurrenzstandorte im freien
Wettbewerb behaupten kann“, so Friedl.

Auch der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem zeigt sich
erfreut über den Kabinettsbeschluss zum: „Damit wird ein
wesentliches Vermarktungshemmnis, das bislang im Wesentlichen auf die
Festlegungen im bisher gültigen Landesentwicklungsplan
zurückzuführen ist, aufgelöst. Mit dieser Überarbeitung des LEP
unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Eifelregion bei der
Ansiedlung von Unternehmen und der damit verbundenen Schaffung von
zusätzlichen Arbeitsplätzen.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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