Verbraucherzentrale
Wichtiges »Add-On« der Daseinsvorsorge
Kreis Euskirchen - (bp). Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen
Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsumalltag
bestimmten die Arbeit der Verbraucherzentrale in Euskirchen im
vergangenen Jahr. Neue Themen, ohne dass die Dauerbrenner wie Drücker
an der Haustür oder einschüchternde Inkassoforderungen auf dem
Rückzug gewesen wären. Für fast 5700 Ratsuchende war die
Beratungsstelle an der Wilhelmstraße in Euskirchen 2016 Wegweiser zu
Rat und Recht.
„Die Verbraucherzentrale ist ein wichtiges »Add-On« der
Daseinsvorsorge in unserem Kreis“, betonte Landrat Günter Rosenke.
„Frau Schiffer und ihr Team sind für alle Bürger da! Die
Zuschüsse aus dem Kreishaushalt sind hier genau an der richtigen
Stelle.“ Und in Anlehnung an einen bekannten Werbespot ergänzte
Rosenke: „Hier werden Sie geholfen!“
Dazu beweise die Verbraucherzentrale Jahr für Jahr, dass man sich
auch neuen Herausforderungen zügig stellen kann. Aktuelles Beispiel:
Immer wieder benötigen auch die hier lebenden Flüchtlinge
professionelle Hilfe. Ihnen ist unser Wirtschaftsleben völlig fremd
und sie verstehen die Sprache oft nicht gut genug. „Das wird leider
immer wieder ausgenutzt“, so Monika Schiffer, die Leiterin der
Euskirchener Beratungsstelle. „Oft werden den Flüchtlingen viel zu
teure Telefonverträge untergejubelt, mit denen sie in eine Kosten-
und Schuldenfalle geraten.“ Aber auch die Zahlungsmodalitäten bei
der Energieversorgung mit Abschlägen für Strom und Gas und der
Jahresabrechnung für den Gesamtverbrauch sind vielfach unbekannt.
Die Verbraucherzentrale bietet aber nicht nur im Nachhinein
Hilfestellung, sondern arbeitet auch vorsorglich. In vielen Vorträgen
wurden die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer auf die Fallstricke
aufmerksam gemacht, um im Vorfeld mögliche Probleme zu verhindern.
„Wir unterstützen die Flüchtlinge hier dabei, das Leben zu
lernen“, so Monika Schiffer. Für Landrat Rosenke ist dies ein
konkreter und sehr hilfreicher Beitrag zur Integration.
Ein weiteres Schwerpunktthema aus dem vergangenen Jahr sind diverse
Betrugsmaschen über die Internetschiene. Mal winkt eine Fitnessuhr
als Gratisgeschenk, mal lockt ein Gewinnspiel zu Routenplanern im
Internet. Andernorts preist eine Onlineplattform unschlagbare
Schnäppchen an oder sind vermeintliche Gratis-Kochrezepte nur einen
Mausklick entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte
Täuschung, damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen
vornehmen oder in ungewollte Abos tappen. Tipp der
Verbraucherschützer: Mit einer Drittanbietersperre beim jeweiligen
Provider lassen sich vielfach Kostenfallen vermeiden.
„Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet Geleimten, dass sie
sich hilfesuchend an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale
wenden“, bilanziert Beratungsstellenleiterin Monika Schiffer eine um
zehn Prozent gestiegene Nachfrage bei den Rechtsberatungen.
„Unverlangtes Werben am Telefon, Unterschieben von Verträgen oder
eigenmächtige Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden - dieses
Trio haben wir in 2016 als Türöffner ausgemacht, um an Haustür und
Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu kommen.“
Akribisch hat die Verbraucherzentrale Buch geführt, durch welche
Überrumpelungsmaschen Verbraucher in ungewollten
Energielieferverträgen landen. So hatten Ratsuchende geschildert,
dass sich Unternehmen bei ihnen unaufgefordert am Telefon gemeldet und
dann mit der Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der
anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell
und sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich Verbraucher
bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der Zusendung von
Informationsmaterial einverstanden erklärt hatten, wurden ihnen
Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Widerrufsbelehrung zugeschickt.
„Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande
gekommen war. Eine nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW
unzumutbare Belästigung, weil Betroffene aktiv werden mussten, um
sich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren“, erläutert
Schiffer. Das erforderliche Einverständnis für die telefonische
Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die Behauptung der
Anbieter, oft bei deren Teilnahme an Gewinnspielen erklärt haben.
Woran sich Betroffene allerdings entweder nicht erinnerten oder dies
bestritten.
Einmal mehr mündeten falsche Kreditversprechen in Kostenfallen. Da
wurde auf Internetseiten mit verheißungsvollen Adressen der
unproblematische Zugang zum bargeldlosen Bezahlen angepriesen, selbst
wenn der Finanzrahmen in Schieflage geraten war. „Kredit und
Kreditkarte ohne Schufa! Die hochgeprägte Goldkarte winkt auch bei
schlechter Bonität!“ - wer das glaubte und bestellte, orderte
ungewisse Erfolgsaussichten inklusive. Denn entweder gab es nur teure
Prepaid-Kreditkarten oder gar bloß ein paar Antragsformulare für ein
Auslandskonto mit Sicherheitsleistung. Im Kleingedruckten der Anbieter
war nämlich erwähnt, dass die Anfrage nur an ein Kreditinstitut zur
Prüfung weitergegeben werde.
„Dessen ungeachtet war nach Bestellung der Kreditkarte eine
kostenpflichtige Postsendung per Nachnahme ins Haus geflattert. Diese
enthielt aber nicht die erhoffte Kreditkarte, sondern die
Aufforderung, eine Ausgabegebühr von 49,90 Euro zu entrichten“,
rechnet Schiffer vor. Zudem sei eine Jahresgebühr in ähnlicher Höhe
angefallen. „Dies alles wurde für eine Prepaid-Kreditkarte
verlangt, auf die man vor der Benutzung erst Geld laden muss - und die
es anderswo kostengünstiger gibt“, entlarvt sie die Tricks beim
Versprechen vom schnellen Kredit.
Mit der Kampagne zum Thermostat-Check hat die Verbraucherzentrale den
Dreh für die richtige Einstellung zum Energiesparen nahe gebracht.
Zudem hat sie aufgezeigt, dass ein Wechsel des Strom- und Gastarifs
viele Haushaltskassen sicher entlasten kann. „Neben dem Preis sind
dabei vor allem kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig und
die richtige Einschätzung von Preisgarantien und eine besondere
Vorsicht bei Bonusversprechen angezeigt“, erläutert Schiffer die
Formel für den sicheren Wechsel.
Die Finanzierung der Verbraucherzentrale in Euskirchen wird zu je 50
Prozent vom Land und vom Kreis Euskirchen gesichert. Beide zahlen
jeweils 103.600 Euro jährlich. „So lange das Land seinen Anteil
leistet, sind wir auch dabei“, sagt Landrat Günter Rosenke. „Die
Arbeit der Verbraucherzentrale kommt schließlich allen Menschen im
Kreis Euskirchen zugute.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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