Polizeikontrolle am Bahnübergang
350 Euro Strafe für vorsätzliches Delikt
Pressetermin mit der Polzei am Bahnübergang Kaulardstraße: Der
Verkehsdienst überwacht die Einhaltung des Querungsverbotes bei
geschlossener Halbschranke.
Efferen (hs). Es dauert nur wenige Augenblicke: Die Schranken sind
geschlossen, eine S-Bahn fährt ein in die Haltestelle, Passagiere
steigen aus und strömen zum Bahnübergang. Der darf jedoch nicht
überquert werden. Die Schranken sind unten. Auf der anderen Seite
wartet der Bus. Ein junger Mann, wie sich später herausstellt, ein
Student, läuft an der geschlossenen Halbschranke vorbei über die
Gleise, um den Bus auf jeden Fall zu bekommen. Doch daraus wird
nichts. Die Polizeihauptkommissare Jürgen Chrobok und Nadine
Hauptmann stoppen den jungen Mann. Nach einer kurzen Belehrung und
Aufnahme der Personalien kommt der Hinweis: „In den kommenden Tagen
werden Sie Post erhalten“.
Der Verstoß kommt den Studenten teuer zu stehen: 350 Euro sind an
Strafe fällig. „Da ist es egal, ob es einen Studenten oder einen
Multimillionär trifft“, sagt 1. Polizeihauptkommissar Siegfried
Filla, Leiter des Verkehrsdienstes.
Die Kontrollen am Bahnübergang werden öfters durchgeführt. Ende
Januar etwa umgingen 13 Passanten die Schranke. „Das ist fast wie
bei den Lemmingen: Einer geht los, die anderen folgen“, so Filla
weiter. Dabei ist dieses Vergehen besonders gefährlich. Unfälle
enden mit schwersten Verletzungen oder tödlich.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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