Leserreporter*innen veröffentlichen ihre Beiträge nicht als Mitglied der Redaktion.

Texte der Leserreporter*innen sind nicht von der Redaktion beauftragt und geben deshalb auch nie die Meinung der Redaktion oder des Verlages wieder. Beiträge von Leserreporter*innen werden im Sinne der freien Meinungsäußerung von der Redaktion nicht zensiert oder redigiert (redaktionell bearbeitet). Es steht den Usern unserer Portale frei, Beiträge im Sinne der AGB zu kommentieren und/oder die Verfasser*innen der Beiträge direkt zu kontaktieren.

Abschleppaktionen Ordnungsamt der Stadt Hürth
Abschleppaktionen Ordnungsamt der Stadt Hürth

Da es in der Vergangenheit wiederholt zu umfangreichen Abschleppaktionen seitens des Ordnungsamtes der Stadt Hürth kam, möchte ich folgenden Sachverhalt schildern:
Am 05.10.2023 wurden vom Ordnungsamt der Stadt Hürth eine Vielzahl von Fahrzeugen, ich schätze ca. 40 Fahrzeuge, vom Park & Ride Parkplatz in Hürth-Kalscheuren abgeschleppt.
Das Ordnungsamt der Stadt Hürth ist der Auffassung, dass die Beschilderung, die zur Berechtigung des Abschleppens erforderlich ist, ordnungsgemäß aufgestellt worden sei. Dies wurde telefonisch in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter des Ordnungsamtes erörtert.
Diese Auffassung kann ich und sicherlich auch eine Vielzahl der anderen beteiligten Kraftfahrer nicht teilen.
Das Ordnungsamt gibt an, das Verkehrszeichen VZ 250 ordnungsgemäß am 02.10.2023 unter Einhaltung der Vorlauffrist mit der Aufschrift „Parkplatz/Kirmesplatz von: 5.10.23 bis …23 gesperrt“, aufgestellt zu haben.
Ausweislich der dem Ordnungsamt vorgelegten Fotos gab es am 05.10.2023 am genannten Parkplatz aber keinen Kirmesplatz.
Die Abschleppkosten betrugen ca. 155,00 EUR, ein Bußgeld in Höhe von 55,00 EUR wurde erhoben.
Inzwischen habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt sowie die Stadt Hürth aufgefordert, mir die Abschleppkosten zu erstatten und den Bußgeldbescheid aufzuheben, da das Abschleppen meines Erachtens gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz und auch gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen hat. Weder für mich und wahrscheinlich auch für die anderen von der Abschleppaktion betroffenen Kraftfahrer war die Beschilderung des Verkehrszeichens 250 nicht erkennbar.
Am 01.12.2023 erfuhr ich von einem anderen Betroffenen, dass am 27.11.2023 wohl eine ähnliche Aktion in Hürth-Efferen am Parkplatz Esserstr./Renneberg wegen etwaiger Baumarbeiten stattgefunden hat. Hier sollen auch eine Vielzahl von Autos abgeschleppt worden sein, weil die Betroffenen die Beschilderung ebenfalls nicht „entdecken“ konnten.
Den Medien konnte entnommen werden, dass ähnliche Aktionen auch im vergangenen Jahr stattgefunden haben.
Wie kann das sein …?

LeserReporter/in:

Dieter Derigs aus Hürth

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.