Stromtrasse
Altmeier soll Streit um Netzausbau schlichten

Die Initiative der Bürger zeigt Früchte:  Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Planfestsellungsverfahren für den Ausbau der Trasse für rechtswidrig. | Foto: Archiv/Slomian
  • Die Initiative der Bürger zeigt Früchte: Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Planfestsellungsverfahren für den Ausbau der Trasse für rechtswidrig.
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Mit einem offenen Brief wendet sich der Grünen-Bundestagsabgeordnete
Oliver Krischer beim Konflikt um den Stromtrassenausbau in Hürth an
den Bundesenergieminister Peter Altmaier.

Hürth (red). Minister Altmaier hatte in einer Bundestagsrede am 22.
März in Berlin versprochen, alle Orte, an denen es Probleme mit dem
Ausbau des Stromnetzes gibt, zu besuchen, um dort bei der Suche nach
Lösungen zu helfen. An dieses Versprechen erinnert jetzt der
Abgeordnete Krischer in seinem Schreiben und möchte Altmaier zu einem
Besuch in Hürth und in Herdecke bewegen, um vielleicht doch noch eine
Erdverkabelung im Sinne der Anwohner möglich zu machen.

Zum Brief an den Minister erklärt der Abgeordnete Krischer: „Die
betroffenen Menschen in Hürth und Herdecke können nicht verstehen,
dass im Falle des Südlinks und Südostlinks infolge der Proteste aus
Bayern und der Blockade des ehemaligen Ministerpräsidenten und
jetzigen Bundesinnenministers die kompletten HGÜ-Leitungen über
hunderte Kilometer als Erdkabel verlegt werden, während in ihrem Fall
die Freileitung nur wenige Meter an der Wohnbebauung vorbeigeführt
oder sogar Häuser überspannt werden sollen. Sie verstehen nicht,
warum anderswo auch Projekte des Stromleitungsausbaus abschnittweise
als Erdkabel verlegt werden können, in ihrem Fall aber nicht. Ich
würde mich sehr freuen, wenn Sie in Ihrer neuen Funktion als
Energieminister mit mir gemeinsam vor Ort nach Lösungen suchen
würden, im Sinne der betroffenen und eines schnellen
Stromnetzausbaus.“

Anlass für das Schreiben war unter anderem auch, dass das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig Mitte März das
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Trasse auf Klage der
Anwohner und der Stadtwerke Hürth für rechtswidrig erklärt hatte.
Das Gericht mahnte dabei an, dass alternative Trassen für die
Stromleitung nicht ausreichend geprüft wurden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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