Gute Nachricht für Gastronomiebetriebe
Außengastro: Stadtwerke verzichten auf Gebühren

Vom 1. November 2020 bis 31. Dezember 2021 verzichten die Stadtwerke Hürth auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen. | Foto: Pixabay
  • Vom 1. November 2020 bis 31. Dezember 2021 verzichten die Stadtwerke Hürth auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen.
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Hürth - Gute Nachricht für Hürther Gastronomiebetriebe: Die Stadtwerke
Hürth verzichten auch künftig auf Sondernutzungsgebühren für deren
Außengastronomieflächen. Die Befreiung gilt für den Zeitraum vom 1.
November 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021.

(me). Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung haben Stadtwerke
Hürth-Vorstand Stefan Welsch, Bürgermeister Dirk Breuer als
Vorsitzender des Verwaltungsrates der städtischen Gesellschaft, sowie
vier Mitglieder dieses Gremiums Ende September 2020 getroffen.

Diese Entscheidung war erforderlich, da eine bereits seit Mai gültige
Befreiung bis einschließlich 31. Oktober 2020 befristet war. Sie
wurde seinerzeit ermöglicht, um die Gastronomiebetrieben während der
Corona-Pandemie zu entlasten.

Ziel war und ist nach wie vor, bereits entstandenen
Einnahmenausfällen entgegen zu wirken. Bürgermeister Dirk Breuer
hatte die unentgeltliche Nutzung der Außengastronomieflächen
angeregt. So dürfen die Gastronomen die Außenflächen unter Nutzung
des öffentlichen Raumes vergrößern, damit sie die durch
Abstandsregeln entfallenden Tische dort aufstellen können.
Gastronomiebetreiber, die bereits seit Mai 2020 von dem Angebot
Gebrauch gemacht hatten, brauchen keine erneute Antragstellung
vorzunehmen.

Gaststätten, Eiscafés, Cafébetriebe und Restaurants, die dieses
Angebot bislang nicht in Anspruch genommen haben und nun eine Nutzung
öffentlicher Flächen anstreben, können eine Sondernutzung bei den
Stadtwerken Hürth beantragen. Ein entsprechendes Formular ist auf der
Internetseite des städtischen Unternehmens unter
https://www.stadwerke-huerth.de erhältlich. Informationen hierzu
erteilt Angelina Tittelbach unter der Rufnummer (02233) 53414.

Gastronomen können bis zu zwei öffentliche Stellplätze nutzen.

In Frage kommen Gehwege, Parkplätze, Parkstreifen und sonstige
Flächen. Bestehen bleiben muss eine Gehwegbreite von mindestens 1,50
Metern. Ferner ist eine maximal ein Meter hohe Abgrenzung zu Straßen
in einem Abstand von 50 Zentimetern zu errichten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.