Erfolg für Bürgerinitiative
Beschluss ist rechtswidrig und nicht vollziehbar
Rein-Erft-Kreis - (red) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig at heute auf Klagen von
Anwohnern und eines kommunalen Unternehmens den
Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung im
Bereich der Stadt Hürth für rechtswidrig und nicht vollziehbar
erklärt.
Gegenstand des Verfahrens war der Planfeststellungsbeschluss der
Bezirksregierung köln vom 30. Dezember 2016 für die Errichtung und
den Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen
– Sechtem. Nach dem Feststellungsbeschluss soll die neue Leitung mit
rund 80 Meter hohen Masten den Siedlungsbereich Hürth parallel zu
einer bestehenden Leitung zwischen den Stadtteilen Efferen und
Hermülheim queren. Diese Trassenführung hat das
Bundesverwaltungsgericht als abwägungsfehlerhaft beanstandet. Denn
die Bezirksregierung Köln habe die Belange nicht ausreichend
ermittelt, die für eine Umgehung der Ortslage Hürth entlang von
Gleuel, Burbach, Fischenich und dem Industriepark Knapsack sprechen;
dies gilt namentlich für die Unterschiede in der Siedlungsstruktur,
ein Naturschutzgebiet und mögliche technische Schwierigkeiten der
Alternativtrasse. Weitere Einwände der Kläger gegen den
Planfeststellungsbeschluss hat das Gericht zurückgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss im
Abschnitt zwischen Frechen und Brühl für rechtswidrig und nicht
vollziehbar erklärt. Die Bezirksregierung kann nun eine erneute
Abwägungsentscheidung treffen. Eine weitere Klage von
Gewerbtreibenden im Bereich Pulheim-Brauweiler blieb erfolglos.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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