Gastronomiebetriebe entlasten
Die Stadt bietet ihre Unterstützung an
Hürth - Nach der von der Regierung beschlossenen zeitlich befristeten Senkung
der Mehrwertsteuer für gastronomische Betriebe möchte die Stadt zu
deren weiteren Entlastung beitragen. Ziel ist es, bereits entstandenen
Einnahmenausfällen entgegen zu wirken. Bürgermeister Dirk Breuer
regt hierfür die unentgeltliche Nutzung der Außengastronomieflächen
an.
(me). Zudem dürfen die Gastronomen die Außenflächen unter Nutzung
des öffentlichen Raumes vergrößern, damit sie die durch
Abstandsregeln entfallenden Tische dort aufstellen können.
Dies teilt Hürths Erster Bürger in einem Schreiben an rund 70
gastronomische Betriebe in Hürth mit. „Das Angebot, welches Sie
bereithalten, macht für die Hürtherinnen und Hürther ein wichtiges
Stück Lebensqualität aus“, heißt es in dem Schreiben.
„Seit der letzten Märzwoche haben insbesondere Gastronomiebetriebe
unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie stark zu leiden. Um
Betriebskosten zu senken und ein geringeres Gästeaufkommen aufgrund
von bevorstehenden Zugangsbeschränkungen kompensieren zu können,
werde ich dem Verwaltungsrat die unentgeltliche Nutzung von
Außenflächen vorschlagen“, so der Verwaltungschef.
Gaststätten, Eiscafés, Cafébetriebe und Restaurants können
hierfür eine bis 31. Oktober 2020 befristete Sondernutzung von
öffentlichen Flächen bei den Stadtwerken Hürth beantragen. Ein
entsprechendes Formular ist auf der Internetseite des städtischen
Unternehmens unter https://www.stadwerke-huerth.de erhältlich.
Informationen hierzu erteilt Eveline Eter unter der Rufnummer (02233)
53414.
Gastronomen können bis zu zwei öffentliche Stellplätze nutzen. In
Frage kommen Gehwege, Parkplätze, Parkstreifen und sonstige Flächen.
Bestehen bleiben muss eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 Metern.
Ferner ist eine maximal ein Meter hohe Abgrenzung zu Straßen in einem
Abstand von 50 Zentimetern zu errichten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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