Ultranet
Die Zeit zur Abgabe der Einsprüche betroffener Anwohner drängt
Hürth/Pulheim - Die Interessengemeinschaft Hürth ruft gemeinsam mit der Pulheimer
Bürgerinitiative gegen Ultranet und dem Aktionsbündnis Ultranet auf,
Einspruch gegen das Projekt „Ultranet“ einzulegen. Das geht nur
noch bis zum 16. April.
„Ultranet“ - so heißt die Gleichstromverbindung zwischen Osterath
in Nordrhein-Westfalen und Philippsburg in Baden-Württemberg.
Rund 2.000 Megawatt elektrische Leistung kann die 340 Kilometer lange
Leitung übertragen. Erstmals werden dabei Gleich- und Wechselstrom
mit einer Spannung von 380 Kilowatt auf denselben Masten übertragen.
Die Gleichstromverbindung umfasst fünf Abschnitte, die jeweils ein
zweistufiges Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Amprion GmbH verantwortet unter anderem den Abschnitt E zwischen
Rommerskirchen und Weißenthurm, von dem auch Anwohner in Hürth und
Pulheim betroffen sind.
Ende November 2019 hat die Amprion GmbH die Antragsunterlagen nach
Paragraf 8 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes für den betreffenden
Abschnitt bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Bis zum 16. April haben Betroffene und Kritiker nun Zeit, Einwendungen
gegen die Planungen einzureichen. Nur so wird man im weiteren
Genehmigungsverfahren als Beteiligter geführt.
„Unser aller Anliegen, die Wohngebiete von der Monstertrasse zu
verschonen wurde in den Print-, Hörfunk- und Fernsehmedien in den
letzten Jahren immer wieder publik gemacht. Leider, hat trotz
vollmundiger Aussage unseres Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier,
mit den betroffen Menschen in Dialog zu gehen und Lösungen zu finden
nicht stattgefunden“, kritisiert Wolfgang R. Holz vom Vorstand der
Interessengemeinschaft Hürth.
Der Netzbetreiber „Amprion“ arbeite seit 2012 an den Unterlagen
für das Ultranet-Stromnetz.
Den betroffenen Anwohnern bliebe jetzt lediglich eine kurze Frist, um
17 Ordner Planungsunterlagen der Firma Amprion in allen Details als
Laien zu studieren. „Auch wurde der Termin für die Einsprüche so
gewählt, dass die Abgabefrist genau in die Osterferien fällt“,
bemängelt Holz.
Unter
www.ultranet-einspruch.de
besteht die Möglichkeit, seine Einwendung mit ein paar Klicks an die
zuständige Bundesnetzagentur zu senden.
- Martina Thiele-Effertz
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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