Laubentsorgung
Eigentümer sind in der Pflicht
Hürth - (red) Der Herbst ist besonders für die Stadtreinigungskräfte der
Stadtwerke Hürth eine sehr arbeitsintensive Zeit. Denn die großen
Mengen Laub gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr und müssen
deshalb so schnell wie möglich eingesammelt werden.
Oberste Priorität ist es, das Laub von etwa 20.000 Bäumen
schnellstmöglich zu entsorgen und so die Rutsch- und Unfallgefahr zu
beseitigen. 23 Mitarbeiter sind mit Laubsaugern, sechs Pritschenwagen,
zwei Lastkraftwagen und zwei Kehrmaschinen von Mitte Oktober bis
spätestens Mitte Dezember im Einsatz – sofern weder Bodenfrost noch
Schneefall die Arbeiten behindern.
Aber auch die Bürger müssen für die Laubentsorgung Verantwortung
übernehmen. Denn die Laubbeseitigung ist Teil der Straßenreinigung.
Dort, wo die Anlieger zur Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen
verpflichtet sind, gilt dies in der Regel auch für die
Laubbeseitigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub von
Straßenbäumen oder privaten Bäumen stammt. In so genannten
Anliegerstraßen und dort, wo die Stadtwerke Hürth nicht zuständig
sind, wird kein Laub aufgesammelt. Dort sind für die Sauberkeit der
Gehwege bis hin zur Fahrbahnmitte die Grundstückseigentümer
zuständig. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der
Straßenreinigungssatzung, die im Internet unter
www.stadtwerke-huerth.de eingesehen werden kann.
Das angefallene Laub kann in die Biotonne eingefüllt oder zum
Wertstoffhof gebracht werden. Die gesammelten Blätter sind aber nicht
nur lästiger Abfall, sondern auch ein wertvoller Dünger.
Gartenbesitzer können Laub zusammen mit anderen Bioabfällen zu
Kompost umwandeln, der als ausgezeichneter und natürlicher
Bodenverbesserer den biologischen Nährstoffkreislauf schließt und
gleichzeitig die Bodenqualität nachhaltig verbessert. Außerdem
bieten Laubhaufen auf dem eigenen Grundstück wichtige
Überwinterungsplätze für Igel und andere nützliche Tiere.
Wo keine Grundstückseigentümer verpflichtet sind, erfolgt die
Reinigung als auch die Winterwartung durch die Stadtwerke Hürth.
„Sollte jemand zu Schaden kommen, haften die Anlieger. Und zwar
genau so, wie wir für die Bereiche haften, wo wir die
Reinigungspflicht wahrnehmen“, erläutert Stadtwerke Hürth-Vorstand
Dirk Holger Ahrens-Salzsieder.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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