Neue Maßnahmen in Kraft
Einschränkungen bei Bestattungen und Trauungen

Foto: Pixabay

Hürth - (me). Im Zuge der Corona-Pandemie sind zur Eindämmung eventueller
Ansteckungsgefahren weitere kontaktreduzierende Maßnahmen
einzuhalten, die das Land Nordrhein-Westfalen erlassen hat. Sie gelten
ab sofort und betreffen Bestattungen auf Hürther Friedhöfen und
Eheschließungen. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete finden
vorübergehend ab sofort nur noch im engsten Familienkreis statt,
sofern die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur
Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten
werden. Bei Eheschließungen dürfen außer dem Brautpaar lediglich
zwei Personen anwesend sein – beispielsweise zwei Trauzeugen,
jeweils ein Elternteil oder die gemeinsamen Kinder.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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