IC erfasste zwei Arbeiter
Ermittlungsgruppe zum Zugunglück eingesetzt
In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Köln hat die Polizei Rhein-Erft-Kreis am Donnerstagmittag (4. Mai) in Hürth-Fischenich die Ermittlungen zu dem tragischen Zugunglück aufgenommen, bei dem zwei Personen von einem Zug erfasst und tödlich verletzt wurden.[p
]Hürth (me). Zwei Arbeiter, 27 und 31 Jahre alt, waren von einem durchfahrenden IC erfasst und dabei tödlich verletzt worden. „Die Staatsanwaltschaft hat ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren aufgenommen. Wir prüfen, ob es mit Blick auf den Tod der beiden Männer Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden gibt“, verdeutlicht Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
Zu diesem Zweck werten die Ermittler alle gesicherten Spuren aus und vernehmen alle in Betracht kommenden Zeugen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Köln rechtsmedizinische Untersuchungen angeordnet. „
Von Bedeutung ist natürlich die Klärung der zentralen Frage, was von den Beteiligten zu dem Arbeitseinsatz vor Ort konkret besprochen worden ist, welche Sicherungsvorschriften für solche Arbeitseinsätze bestehen und wer gegebenenfalls dagegen verstoßen hat“, führt Oberstaatsanwalt Bremer weiter aus.
Weitere Details könnten derzeit mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht mitgeteilt werden.
Am Donnerstagvormittag (4. Mai) gegen 11 Uhr passierte ein Intercity in Fahrtrichtung Koblenz das Gleisstück, an dem sich insgesamt sieben Arbeiter aufhielten.
Während sich fünf Arbeiter rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten, wurden zwei Männer von dem Zug erfasst.
Polizisten sperrten den Einsatzort umgehend großflächig ab und gewährleisteten damit für Feuerwehr und Rettungsdienst den nötigen Aktionsraum. Gleichzeitig nahmen Kriminalbeamte vor Ort die Ermittlungen auf.
Neben der Spurensicherung hatte insbesondere die Identifizierung möglicher Zeugen kriminalpolizeiliche Priorität. Einsatzkräfte der Bundespolizei waren ebenfalls im Einsatz und unterstützen die Maßnahmen der Kreispolizeibehörde. Unter anderem kreisten Bundespolizisten mit einem Hubschrauber über dem betroffenen Gleisabschnitt und fertigten Übersichtsaufnahmen an, die für die Ermittlungen wichtig sind.
Um umgehend Sicherheit an der Unfallstelle herzustellen, veranlassten Einsatzkräfte unmittelbar die Sperrung der betroffenen Gleisstrecke.
Rettungskräfte, Notfallseelsorger und Spezialisten des polizeilichen Opferschutzes kümmerten sich um Augenzeugen, den Zugführer und Fahrgäste, die sich in der betroffenen Bahn befanden.
Nach einer Prüfung des Notfallmanagements der Deutschen Bahn konnte der betroffene IC die Fahrgäste nicht weiter befördern. Bis zu dieser Entscheidung hielten sich die Personen weiter in dem klimatisierten Zug auf. Polizisten, Seelsorger und Rettungskräfte betreuten die Menschen und blieben mit ihnen im Gespräch. Mit Bussen wurden diese Personen später gesammelt von der Unfallstelle gefahren.
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Zeugenaussagen und Beweismittel ausgewertet
Der Opferschutz hat für die Polizei hohe Priorität. Deshalb kümmerten sich ausgebildete Opferschützer um angereiste Angehörige der Verstorbenen. Gemeinsam mit Rettungskräften und Notfallseelsorgern blieben die Beamten für die Dauer der Anwesenheit der Trauernden mit ihnen im Gespräch.
Ermittler des zuständigen Kriminalkommissariats 11 sichteten bis in den späten Abend die vorliegenden Beweismittel und werteten die schon vorliegenden Zeugenaussagen aus. Zudem setzten die Beamten die von der Staatsanwaltschaft Köln angeordneten Maßnahmen um und trafen alle sofort erforderlichen Ermittlungsschritte.
Seit den frühen Morgenstunden arbeiten die Mitglieder der eigens eingesetzten Ermittlungsgruppe weiter an der lückenlosen Klärung des Unfallgeschehens.
Redakteur/in:Martina Thiele-Effertz aus Hürth |
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