Schwerbehinderung und Arbeit
Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Hürth - (red) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (BRK) gilt seit Anfang 2009 auch für die
Bundesrepublik Deutschland. Schwerpunkt des Übereinkommens bildet die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.
Zur Umsetzung dieses Ziels haben sich viele Kommunen – so auch
Hürth - auf den Weg gemacht, Maßnahmen im Rahmen von Aktionsplänen
oder Inklusionskonzepten zu entwickeln, die der Förderung von
Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe in allen gesellschaftlichen
Bereichen verhelfen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist auch das
Themenfeld Arbeit.
Viele Menschen mit einer Behinderung sind hochmotiviert und wünschen
sich eine Anstellung in einem Unternehmen. Unternehmen wiederum suchen
seit geraumer Zeit verstärkt Fachkräfte, um ihren Personalbedarf
angemessen decken zu können. Die vielfältige Förderlandschaft
ermöglicht Unternehmen jeder Größe, sowohl investiv ihr Unternehmen
aufzuwerten, als auch finanzielle Unterstützung bei Einstellung von
Menschen mit Behinderungen zu erhalten. Im Rahmen der Umsetzung des
Hürther Inklusionskonzeptes hat die Beauftragte für Menschen mit
Behinderungen, Claudia Kreuer, Informationen für Hürther Unternehmen
zusammengestellt. Diese Informationen sind abrufbar auf der Homepage
der Stadt Hürth unter unter
www.huerth.de/buergerservice/publikationen.php: Menschen mit
Behinderung – Informationen für Unternehmen.Für nähere
Informationen steht die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen,
Claudia Kreuer, unter der Rufnummer 02233-53-426 und per Mail:
ckreuer@huerth.de zur Verfügung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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