Was sich ändert
„#Hürth hilft“ und „#Hürth liefert“ wieder aktiv
Hürth - (me). Zunächst bis einschließlich Montag, 30. November, treten in
Hürth neue Regelungen in Kraft. Zugrunde liegt die neue
Coronaschutzverordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen erlassen hat.
Im Mittelpunkt stehen die Bereiche Kultur, Sport, Freizeit,
Gastronomie, Handel sowie Handwerk, Dienstleistungen und Heilberufe.
Für Hürth bedeutet dies konkret: Das Rathaus bleibt grundsätzlich
für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Termine sind jedoch nur
nach vorherigen Vereinbarung möglich. Beim Besuch des Rathauses ist
das Tragen einer Alltagsmaske erforderlich. Im Bürgerhaus und im
Löhrerhof sind Konzerte und Aufführungen unzulässig. Die für
November geplanten Veranstaltungen werden abgesagt. Bereits erworbene
Tickets behalten ihre Gültigkeit. Die Musikschule ist geschlossen und
beabsichtigt, den Präsenzunterricht auf Fernunterricht umzustellen.
Sport ist auf und in allen Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen
Einrichtungen untersagt. Davon ausgenommen ist der Individualsport
allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen
Hausstandes. Das Familienbad „De Bütt“ samt Sauna und das
Lehrschwimmbecken Fischenich bleiben im November geschlossen. Bereits
erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Kosmetik- und Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und
Piercen sind untersagt. Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden,
Hebammen, Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädische Schuhmacher,
Fußpflege- und Friseurleistungen, dürfen weiterhin tätig sein.
Veranstaltungen und Versammlungen sind grundsätzlich untersagt. Unter
Beachtung besonderer Hygienevorschriften sind Sitzungen von Vereinen,
Gremien und Institutionen zulässig, wenn die Teilnehmerzahl 20
Personen nicht übersteigt. Für Veranstaltungen mit größerer
Teilnehmerzahl ist eine Genehmigung erforderlich.
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés
und anderen gastronomischen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen
sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen ist zulässig. Die
Verwaltung wird die zu Beginn der Corona-Krise gestarteten Services
„#Hürth liefert“ und „#Hürth hilft“ wieder aktivieren und
auf ihrer Internetseite www.huerth.de veröffentlichen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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