Höchstspannungsleitung
Klagen blieben erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage von Anwohnern gegen die Höchstspannungsleitung in Hürth-Efferen abgewiesen mit der Begründung, dass keine Verfahrensfehler vorlägen. Zum Hintergrund: Die Amprion GmbH aus Dortmund, einer von vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland, baut die neue 110-/ 380-kV-Leitung Rommerskirchen – Sechtem. Bei den Klagen ging es um den Lückenschluss der Höchstspannungsleitung im Bereich von Brühl und Frechen. Der Hürther Bürgermeister Dirk Breuer bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Hiermit wird eine Entscheidung gegen die Interessen der Hürther Bürgerinnen und Bürger zementiert.“
(me). Die Leitung, ein Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), soll unter anderem die Punkte Frechen und Brühl verbinden und dabei den Ortsteil Hürth-Efferen durchqueren. Für den Neubau werden die Trassenräume vorhandener Freileitungen genutzt, die demontiert und auf dem Gestänge der neuen Leitung mitgeführt werden sollen.
Die Kläger sind Erbbauberechtigte an einem Wohngrundstück in unmittelbarer Nähe der geplanten Trasse. Auf ihre Klage hatte das Bundesverwaltungsgericht den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2016 in diesem Abschnitt für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil die Möglichkeit einer südlichen Umgehung der Ortslage Hürth nicht ausreichend ermittelt worden war.
In einem Planergänzungsverfahren wurden Varianten geprüft, bei denen die Leitung von Frechen aus zunächst nach Südosten geführt und nach Querung des Waldgebiets zwischen dem Hürther Waldsee und dem Otto-Maigler-See, in dem sich auch das Naturschutzgebiet „Waldseenbereich Theresia“ befindet, Richtung Brühl verschwenkt wird. Im Ergebnis verwarf der Planergänzungsbeschluss diese Varianten und hielt an der ursprünglichen Trasse fest.
Die dagegen erhobenen Klagen blieben erfolglos. „Die gerügten Verfahrensfehler liegen nicht vor, insbesondere konnte auf eine erneute vollständige Anhörung und einen Erörterungstermin verzichtet werden. Die Abwägung leidet nicht (mehr) an erheblichen Mängeln. Einige Varianten durften schon im Wege einer Grobprüfung verworfen werden.
Auch die Möglichkeit, den Chemiepark Knapsack zu queren, musste nicht weiterverfolgt werden. Die für und gegen die näher betrachteten Trassenvarianten sprechenden Belange, darunter vor allem die Beeinträchtigungen der Anwohner und der Siedlungsstruktur sowie von Natur und Landschaft, wurden im Wesentlichen ausreichend ermittelt, bewertet und gewichtet. Das Festhalten an der Antragstrasse war daher nicht zu beanstanden“, erläutert das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung.
Der Hürther Bürgermeister Dirk Breuer bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Bei der Abwägung der Trassenverläufe scheinen die betroffenen Menschen keine Rolle zu spielen“, bedauert Breuer.
2018 hatte das Bundesverwaltgungsgericht nach einer Klage der durch die Stadt Hürth unterstützen Interessengemeinschaft Hürth den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln gekippt. Amprion wurde seinerzeit gezwungen, alle Alternativen noch einmal gründlich zu prüfen. Der Netzbetreiber kam nach wie vor zu dem Schluss, das der Trassenverlauf zwischen Efferen und Hermühlheim die beste Lösung sei.
Diese Trassenführung wurde von der Bezirksregierung Köln im sogenannten 1. Planergänzungsbeschluss im Juni 2020 genehmigt.
Nach Meinung der Interessengemeinschaft (IG) Hürth „Hürth gegen Hochspannung“ hatte die Bezirksregierung Köln sehr wichtige Gesichtspunkte vom Netzbetreiber Amprion nicht eingefordert. Aus diesen Gründen wurde Klage gegen den 1. Planergänzungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.
Die IG Hürth ist besorgt, dass von den bis zu 90 Meter hohen Strommasten gesundheitliche Gefahren ausgehen könnten und befürchtet permanente Lärmbelästigung.
Redakteur/in:Martina Thiele-Effertz aus Hürth |
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