Nur nach Vereinbarung
Regelung soll Frequenz im Rathaus entzerren

Zur Vermeidung einer Ausweitung des Coronavirus sind Erledigungen im Hürther Rathaus vorübergehend nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. | Foto: Pütz
  • Zur Vermeidung einer Ausweitung des Coronavirus sind Erledigungen im Hürther Rathaus vorübergehend nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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Hürth - (me). Vorübergehend sind ab Dienstag, 17. März, Erledigungen im
Rathaus ausschließlich nach vorheriger telefonischer
Terminvereinbarung möglich. Der Grund: Mit dieser Regelung soll der
Publikumsverkehr entzerrt werden, um eine Ausweitung des Coronavirus
zu vermeiden.

Bürger werden gebeten, sich mit der jeweiligen Sachbearbeiterin
beziehungsweise mit dem jeweiligen Sachbearbeiter ausschließlich
telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. Sie sind täglich
zwischen 9 und 16 Uhr erreichbar. In Angelegenheiten der
Einwohnermelde- und Standesabteilung können Termine unter der
Rufnummer (02233) 53556 oder online vereinbart werden. Die selbe
Regelung trifft zu für die Stadtwerke Hürth im Rathaus.
Terminvereinbarungen sind unter der Rufnummer (02233) 53614 möglich.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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