Schiedsperson gesucht
Schlichten statt Richten!
Hürth - (me). Noch bis einschließlich 10. Februar können sich Interessierte
für das Amt der Schiedsperson in den Stadtteilen Alt-Hürth,
Berrenrath und Knapsack bewerben. Die Amtszeit der vorherigen
Schiedsperson ist abgelaufen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber
sollten in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz und das 30. Lebensjahr
vollendet haben. Sie sollten jünger als 70 Jahre alt sein und die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Bewerber
dürfen nicht unter Betreuung stehen. Weiterhin sollten sie nicht
durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr
Vermögen beschränkt sein. Für die Ausübung dieses Ehrenamtes wird
pro Quartal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro gezahlt.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind gewünscht.
Aufgabe einer Schiedsperson ist es, Streitigkeiten in Zivil- und
Strafsachen gütlich zu einigen, um Gerichtsprozesse zu vermeiden. In
bürgerlichen Streitigkeiten können Güteverhandlungen über
vermögensrechtliche Ansprüche sowie in nicht vermögensrechtlichen
Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre stattfinden. In
strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Schiedsperson für Delikte
wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses,
Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung die
Vergleichsinstitution. Sofern es sich um ein Antragsdelikt handelt,
ist die Schiedsperson in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht
zuständig. Werden derartige Straftaten einer Schiedsperson
vorgetragen, so hat sie die antragstellende Partei an das Amtsgericht,
die Staatsanwaltschaft oder die Polizei zu verweisen. Bewerbungen an
die Stadtverwaltung Hürth, Hauptamt, Dr. Axel Schlinghoff,
Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, E-Mail
aschlinghoff@huerth.de, (02233) 53113, zu richten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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