Neuer Haushalt
Stadt Hürth macht in 2017 wieder neue Schulden
Hürth - (hs). „Haushaltskonsolidierung bleibt eine Daueraufgabe. Dem
Verwaltungsvorstand ist es gelungen, in den verwaltungsinternen
Haushaltsplanberatungen eine Finanzplanung aufzustellen, die sich im
Vergleich zur Finanzplanung der beiden Vorjahre deutlich besser
darstellt, genauso wie sich auch das prognostizierte Ergebnis des
Haushaltsjahres 2016 deutlich besser darstellt als die Planung“,
führte Bürgermeister Dirk Breuer bei der Haushalseinbringung aus.
Kämmerer Dr. Dirk Ahrens-Salzsieder erklärte: „Wir erfüllen nicht
alle Anforderungen der Gemeindeordnung. So machen wir, nachdem es uns
in den letzten Jahren gelungen war, im Konzern Stadt Schulden
erheblich abzubauen, wieder Schulden.
Die Reden zur Haushaltseinbringung von Bürgermeister Dirk Breuer und
von Kämmerer Dr. Dirk H. Ahrens-Salzsieder:
Bürgermeister Dirk Breuer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Hürth,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt,
die Bläck Fööss singen in einem ihrer Lieder: „Rut un Wieß wie
lieb ich Dich.“ Rut un Wieß ist auch unsere Fahne – das sind die
Farben der Stadt Hürth. Die Identifikation mit unserer Stadt, mit
unserem Gemeinwesen ist für mich ein wichtiges Anliegen, nicht nur in
Hinblick auf die Menschen, die als Asylbewerber, sondern auch in
Hinblick auf die Menschen, die aus anderen Kommunen in unsere Stadt
ziehen. Doch auch bei den angestammten Einwohnerinnen und Einwohnern
gibt es noch manchen Nachholbedarf in Sachen Lokalpatriotismus.
Rut un Wieß sind aber nicht nur die Farben unserer Fahne. Einige
hundert Kilometer südlich schmücken sich die Eidgenossen mit
ebendiesen Farben – häufig vor dem eigenen Haus. Darin zeigt sich
ein besonderer Stolz und eine besondere Verbundenheit zur helvetischen
Gemeinschaft, die sicherlich in vielen Bereichen Vorbild sein kann.
Während die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen wesentlichen Anteil
Ihrer Einnahmen über den kommunalen Finanzausgleich erhalten, stellt
sich dies in vielen Kantonen anders dar. Die Ausgestaltung des
Finanzsystems in der Schweiz beschert den Kommunen ein hohes Maß an
Steuer- und Finanzautonomie. Die kommunalen Einnahmen stützen sich
dort hauptsächlich auf die direkten Einkommens- und
Vermögenssteuern. Verbunden mit den Elementen der direkten Demokratie
zeigt sich hier eine besondere Haltung der Stimmbürger: Empirisch
belegt ist, dass die Stimmbürger in schweizerischen Kommunen mit
einem hohen Grad an Steuerautonomie ein ausgabenrestriktives Verhalten
bevorzugen und sich dies auch besonders in den Gemeinden zeigt, in
denen Finanzreferenden obligatorisch sind.
Nun mag man entgegen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger der
Bundesrepublik einen sparsamen Umgang mit den öffentlichen Finanzen
wünschen. Das ist richtig. In der öffentlichen Wahrnehmung kommen
aber häufig nur solche Initiativen zum Tragen, die sich gegen
Kürzungen, für mehr finanzielle Förderung oder bestimmte
Investitionen stark machen. Die Folgekosten werden dabei häufig kaum
betrachtet.
Infolgedessen und im Zusammenhang einerseits mit dem bestehenden
Finanzausgleichssystem im Land sowie andererseits mit der im Vergleich
zu schweizerischen Kommunen wesentlich beschränkteren Steuerhoheit
fällt es der Politik in nordrhein-westfälischen Städten viel
schwerer, sich solcher Begehrlichkeiten zu erwehren. Und so hat sich
natürlich auch in unserer Stadt ein ganzes Bündel gut gemeinter
Aufgaben und Standards entwickelt, deren Folgekosten ihren Anteil an
den Haushaltsdefiziten tragen. Warum ergibt sich diese Wirkung im
Unterschied zur Schweiz? Ich glaube, wesentlich ist ein teilweise
fehlendes Bewusstsein dafür, dass alle Mittel – egal, ob sie auf
kommunaler, Länder- oder Bundesebene aufgewendet werden, letztlich
durch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwirtschaftet
werden müssen. Aussagen, wie etwa „Das kann doch die Stadt
bezahlen“ zeugen von diesem häufig fehlenden Bewusstsein.
Alle Leistungen unserer Stadt werden also faktisch von den
Steuerzahlerinnen und –zahlern bzw. Gebühren- und Beitragszahlern
finanziert – unerheblich an welche staatliche Ebene sie ihre
Zahlungen abführen. Dadurch, dass aber ein Teil der Mittel für die
kommunale Leistungserbringung über Pauschalen, Schlüsselzuweisungen,
Förderprogramme etc. des Landes an die Kommunen geht, fehlt der Link
zwischen der eigenen Zahlungspflicht und dem Ausgabeverhalten vor Ort.
Lediglich die kommunalen Steuern und Abgaben werden im Auge behalten.
Dass diese aber nicht auskömmlich sind, um die städtischen Aufgaben
und Investitionen zu finanzieren, fällt in der Wahrnehmung dagegen
ab.
Die Situation der „strukturellen Unterfinanzierung“ der
öffentlichen Haushalte auf der kommunalen Ebene erfährt durch die
Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs keine angemessene
Korrektur – jedenfalls nicht im Fall der Städte, die noch wachsen,
so wie es Hürth tut. Wenn aber die vom Land zur Verfügung gestellte
Finanzmasse nicht ausreichend ist, um eine gewachsene
Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, dann bleibt nur der Weg der
Aufgabenentschlackung oder einer verbesserten Finanzierung im Rahmen
der kommunalen Steuer- und Beitragshoheit. Dies gilt für den
Aufgabenbestand.
In Hinblick auf Forderungen zur Übernahme neuer Aufgaben, zur
Erhöhung der Leistungsstandards oder zum Tätigen von weiteren
Investitionen mit ungedeckten Folgekosten ist festzustellen: Das
funktioniert – wenn überhaupt – nur noch, wenn es eine
Gegenfinanzierung gibt, d.h., entweder an einer Stelle höhere
Einnahmen generiert werden oder an anderer Stelle Aufgaben abgebaut
oder Standards reduziert werden. Der Vortrag des Dorstener Kämmerers,
Herrn Große Ruiken, im FBH hat meine Auffassung hierzu bestätigt.
Die dortige Nachhaltigkeitssatzung regt zum Nachdenken an. Ich bin
gespannt, inwiefern die Anträge der Fraktionen, dem Rechnung tragen
werden. Die Diskussion um einen Schulcontainer für die Grundschule
Gleuel wirft da ein negatives Schlaglicht auf und zeigt leider, dass
es nicht jedem Ernst ist im verantwortungsvollen Umgang mit den
Mitteln der Steuerzahlerinnen und –zahler. Auch eine weitere
Aufstockung der Schulsozialarbeit – einer freiwilligen Aufgabe der
Kommunen - über das beschlossene Maß hinaus – so wünschenswert
sie auch sei – ist nicht machbar. Und auch im Bereich des Sports ist
die Schaffung weiterer Zusatzflächen ohne Gegenfinanzierung nicht
denkbar. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, wie gut
die Unterstützung der Sporttreibenden in unserer Stadt ist. Vieles,
was hier als selbstverständlich aufgefasst wird, ist anderswo alles
andere als selbstverständlich. Ein Blick nach Erftstadt reicht, um
sich in der Hürther Sportszene glücklich zu schätzen, wenn man
bspw. die Finanzierung von Kunstrasenplätzen vergleicht. Ob wir den
bisherigen Standard – ohne wesentliche Eigenbeteiligung der Vereine
– in dieser Form bei Reinvestitionen und Neumaßnahmen beibehalten
können, wäre zwar wünschenswert, kann aber heute von niemandem
ernsthaft erklärt werden. Der Blick in die Finanzplanung berechtigt
jedenfalls zur Skepsis. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir
prüfen müssen, inwiefern wir bei künftigen Investitionen in
Sporthallen oder Schwimmbad Mittel aus der Sportpauschale nutzen
können, da auch diese Einrichtungen in nicht unerheblichem Umfang
kostenfrei von sporttreibenden Vereinen zu Trainingszwecken genutzt
werden.
Ich möchte auch der Illusion vorgreifen, dass sich die Stadt mit dem
Landesprogramm „Gute Schule 2020“ wie Sterntaler fühlen könnte.
Diese Mittel sind den Aufgaben, vor denen unsere Stadt in Hinblick
einerseits auf den Instandhaltungs- und Sanierungsstau an den Schulen
und andererseits durch die Investitionsbedürfnisse im Bereich der
Schulbauten und im Kitabereich, die sich wachstumsbedingt entwickeln,
überhaupt nicht angemessen. Dazu kommt, dass die Schulen seit einigen
Jahren vor immer neuen Herausforderungen stehen: Die Einführung
moderner Lehr- und Lernmethoden sowie die Realisierung von
Ganztagsschulen und Inklusion erhöhen die Anforderungen an die
heutigen Schulgebäude; hinzukommen die aktuell wachsenden Bedarfe
für die Integration.
Mit der heute vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wollen wir
diese Lücke so gut es geht schließen. Das Programm des Landes ist
dabei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Land möchte, dass
die Kommunen im Umland der Metropolen einen Beitrag dazu leisten, dem
Siedlungsdruck abzuhelfen. Nachhaltige finanzielle Unterstützung für
die Wachstumskommunen gibt es aber nicht. Im Gegenteil: Die Systematik
der Mittelzuteilung im Programm „Gute Schule 2010“ hat zur Folge,
dass Hürth über vier Jahre gestreckt insgesamt 2,5 Millionen Euro
erhält, das nur unwesentlich größere Bergheim erhält dagegen mit
rd. 5,2 Millionen Euro mehr als das Doppelte.
Fakt ist auch, dass die Landesregierung die Schulpauschale seit 2010
in Summe nicht substanziell erhöht hat, obwohl der Landeshaushalt im
selben Zeitraum um mehr als ein Drittel gewachsen ist. Zwar steigt die
Schulpauschale, die wir in Hürth erhalten bedingt durch den Anstieg
der Prokopfzahlen von 1,45 Millionen Euro in 2016 auf 1,5 Millionen
Euro in 2017. Die Baukostenindizes sind im selben Zeitraum aber
kräftig gestiegen. Vor dem Hintergrund, dass dies unserem Bedarf im
Schulbereich nicht angemessen entspricht, wünsche ich mir eine
nachhaltigere und deutlichere Unterstützung der Wachstumskommunen.
Insgesamt ist der Zuzug von neuen Einwohnern für unsere Stadt mit
deutlichen finanziellen Wachstumsschmerzen verbunden ist. Dies möchte
ich Ihnen an drei Beispielen kurz darlegen:
- In diesem Kindergartenjahr haben wir 2.219 Kinder in den
- In der OGS steigt der von der Stadt zu tragende Aufwand,
- Wachsen muss auch die
Einrichtungen. Für das Kitajahr 2019/2020 wird mit 2.601 Kindern
kalkuliert. Das sind fast 400 Kinder mehr. Mindestens vier
Kindertagesstätten werden wir für den Mehrbedarf neu bauen
müssen. Allein bei den Betriebskosten bedeutet dies für die Stadt
einen Mehraufwand in Höhe von 340.000 Euro im Vergleich zu diesem
Jahr, der weder durch Elternbeiträge noch durch Landesmittel gedeckt
ist.[/*]
der weder durch Elternbeiträge noch durch Landeszuweisungen gedeckt
ist, bis 2020 auf 890.000 Euro. Alleine von 2015 auf 2016 ist die Zahl
der Schüler in der OGS um 82 gestiegen. Bis 2017, so die derzeitige
Kalkulation wird die Gesamtzahl dann schon bei 1.660 OGS-Teilnehmern
liegen. Da können andere Kommunen im Kreis nur verwundert schauen.
Mancherorts ist die Zahl der OGS-Plätze limitiert. Bei uns in Hürth
gilt: Jeder, der einen Platz benötigt, soll auch einen OGS-Platz
erhalten. Daran wollen wir auch in den nächsten Jahren festhalten.
Bei allen Kosten, die damit verbunden sind, ist das doch ein
deutliches Zeichen für die Familienfreundlichkeit unserer Stadt. Dazu
gehört auch, dass wir entgegen der Empfehlungen der GPA an der
Geschwisterbeitragsfreiheit festhalten.[/*]
Feuerwehr. Das macht das Gros der Stellenplanveränderung aus.
Hierfür gibt es verschiedene Ursachen. Einerseits ist die Umsetzung
der neuen Arbeitszeitverordnung, mit der die Wochenarbeitszeit von 54
auf 48 Stunden reduziert wurde, hierfür wesentlich. Andererseits gibt
es auch durch den neuen Rettungsdienstbedarfsplan gestiegene
Personalanforderungen. In Summe steigt die Zahl der hauptamtlichen
Mitarbeiter von 2016 auf 2017 erneut um 19 Mitarbeiter. Das wird aller
Voraussicht nach noch nicht das Ende der Fahnenstange sein: Der
Brandschutzbedarfsplan für unser Stadtgebiet ist neu aufzustellen.
Dieses Wachstum macht sich auch baulich bemerkbar. Mindestens 22
Millionen Euro soll der Um- und Anbau der Feuerwache Hermülheim
kosten. Das ist kein Pappenstiel für unsere Stadt und muss
kreditfinanziert werden.[/*]
Ebenfalls kreditfinanziert werden müssen die erforderlichen
Investitionen in unsere Schulgebäude. Da hat sich in den letzten
Jahren einiges aufgestaut. Rd. 70 Millionen Euro werden in die
schulische Zukunft unserer Kinder investiert. Der Investitionsbedarf
stellt für das Gebäudeamt eine große Herausforderung dar. Für die
städtische Bilanz bedeutet dies, dass die Tilgungsleistungen für
Verbindlichkeiten zurückstehen müssen. Insbesondere die
Fertigstellung der Gesamtschule in
2017 bedeutet auch, dass sich die Liquidität der städtischen Kassen
verringert, so dass Kassenkredite wohl nicht zu vermeiden sind. Diese
Situation ist alles andere als positiv, liegt aber in den
Entscheidungen – oder auch fehlenden Entscheidungen der Vorjahre
begründet. Diese Wachstumsschmerzen bedingen also, bittere Medizin zu
schlucken.
Um die Abhängigkeit vom Kreditmarkt zu reduzieren, wäre es
wünschenswert, wenn das Land ermöglichen würde, dass wir unsere
gute Gewerbesteuerbasis weiter verbessern, indem wir zusätzliche
Gewerbegebiete ausweisen dürften, um so mehr Gewerbesteuereinnahmen
zu ermöglichen. Die Signale der Bezirksregierung dazu sehen aber
nicht rosig aus.
Haushaltskonsolidierung bleibt also eine Daueraufgabe. Dem
Verwaltungsvorstand ist es gelungen, in den verwaltungsinternen
Haushaltsplanberatungen eine Finanzplanung aufzustellen, die sich im
Vergleich zur Finanzplanung der beiden Vorjahre deutlich besser
darstellt, genauso wie sich auch das prognostizierte Ergebnis des
Haushaltsjahres 2016 deutlich besser darstellt als die Planung. Hierzu
tragen neben einer restriktiven Mittelbewirtschaftung auch bei, dass
die Zahlen der Asylbewerber derzeit deutlich niedriger sind, als
erwartet. Im letzten Jahr hatten wir angenommen, dass zum Jahresende
2016 rund 2000 Flüchtlinge hier gewesen wären. Derzeit haben wir ca.
710 Flüchtlinge in Hürth. Dies wirkt sich positiv für die
Aufwandsseite aus. Keiner weiß aber genau, wie sich die Zahlen im
kommenden Jahr entwickeln werden. Zunächst erfolgt nun wieder ein
Anstieg durch weitere Zuweisungen.
Hilfreich für die Haushaltsplanung war die Ankündigung des Kreises,
den Kreisumlagesatz zu senken. Und natürlich hilft uns die gute
Konjunktur in Form starker Gewerbesteuerzahlungen. Aber auch die
Entwicklung dieser Zahlen ist teilweise immer wie ein Blick in die
Glaskugel. Bei anderen Dingen können wir heute noch nicht sagen, was
wirklich an Kosten auf uns zukommt. In Bezug auf die Umgestaltung der
Luxemburger Straße bspw. werden wir uns erst nach Vorlage der
InHK’s annähern können.
Derzeit läuft noch die Organisationsuntersuchung, die Rödl & Partner
im Hause durchführt. Ich hoffe, dass die Ergebnisse uns auf dem Weg
der Konsolidierung ein Stück weit helfen werden. So manch
strukturelle Verbesserung kann aber zunächst auch mit Mehraufwand
verbunden sein, wie bspw. ein Dokumentenmanagementsystem. Hier wäre
vor einer möglichen Einführung zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse
erforderlich. Auch im Bereich der Energiekosten setze ich auf weitere
Einsparungen mit Hilfe des Energiespar-Contractings. Der von der Stadt
beauftragte Berater geht von einem Einsparpotenzial von mind. 200.000
Euro aus. Mit den weiteren Schritten wird sich der PUV befassen. Zudem
hat der Verwaltungsvorstand Einvernehmen darüber erzielt, das System
der verwaltungsinternen Haushaltsanmeldungen im Sinne finanzieller
Nachhaltigkeit restriktiver zu gestalten. Sollten sich die
Rahmenbedingungen, die nicht von der Stadt beeinflussbar sind,
jedoch verschlechtern, dürfte dies nicht reichen, um unser
finanzpolitisches Ziel zu erreichen.
Unser finanzpolitisches Ziel, das habe ich im letzten Jahr betont, ist
zunächst die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt
Hürth und die Vermeidung der Haushaltssicherung. Der nun zur Beratung
vorgelegte Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung zeigt, dass wir
hierbei auf dem richtigen Weg sind. Ich danke für die konstruktive
Zusammenarbeit im Zuge der verwaltungsinternen Haushaltsplanberatung
den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes und hier insbesondere
unserem Stadtkämmerer Herrn Dr. Ahrens-Salzsieder und für die
fachkundige und kompetente Vorbereitung und Begleitung dem Team der
Kämmerei unter Leitung von Herrn Schnitzler und ganz besonders auch
Herrn Krüll für seinen Einsatz. In keinem der Planjahre reißen wir
die 5-Prozent-Grenze. Gegenüber früheren Mittelfristplanungen
stellen sich die Ergebnisse im Zeitablauf wesentlich besser dar: In
2015 wurde für 2017 noch mit einem Defizit von 14,7 Millionen Euro
geplant; für 2018 ein Defizit von rd. 14 Millionen Euro. Mit dem
Haushalt für 2017 gehen wir für dieses Haushaltsjahr nun von einem
Defizit in Höhe von 10,3 Millionen Euro und für 2018 von 8,6
Millionen aus.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass wir unter Berücksichtigung
der Planentwürfe der anderen Kreiskommunen im kommenden Jahr
kreisweit mit 480 Punkten den niedrigsten Grundsteuer-B-Satz ausweisen
dürften. Der Durchschnitt liegt in diesem Jahr bereits bei 538
Punkten und wird wohl im nächsten Jahr bei 564 Punkten liegen. Bei
der Gewerbesteuer lägen wir dann mit 480 Punkten um 10 Punkte unter
dem Durchschnittssatz im Kreis und somit an drittbester Stelle. Wir
schlagen Ihnen vor, die Hebesätze der Grundsteuer B und der
Gewerbesteuer im Jahr 2017 nicht zu erhöhen. Das ist aber
mittelfristig nur aufrecht zu erhalten, wenn sich die finanziellen
Rahmenbedingungen nicht weiter verschlechtern.
Rut un Wieß – Weißes Kreuz auf rotem Grund – dieses Zeichen
steht für Stabilität und Verlässlichkeit. Stabilität und
Verlässlichkeit – das wünschen sich viele Menschen in unserer
Zeit. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf schlägt die Stadt
Hürth einen Weg ein, um diesem Wunsch Rechnung zu tragen.
Ich freue mich, wenn Sie diesen Weg mitgehen und bin gespannt,
inwiefern Ihre Haushaltsanträge dem Rechnung tragen.
In diesem Sinne möchte ich meine Hoffnung für die anstehenden
Haushaltsplanberatungen abschließend mit einem Satz zum Ausdruck
bringen, den Friedrich Schiller den schweizerischen Helden Wilhelm
Tell
-etwas pathetisch- sagen lässt: „Wir sind ein Volk, und einig
wollen wir handeln.“
Kämmerer Dr. Dirk H. Ahrens-Salzsieder:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
Willy Brandt hat einmal gesagt, „der beste Weg, die Zukunft
vorauszusagen, ist, sie zu gestalten“.
Mit diesem Haushalt und der Mittelfristigen Finanzplanung, die jetzt
bis zum Jahr 2020 reicht, machen wir die Stadt infrastrukturell
zukunftsfähig nicht nur für die nächste Dekade, sondern für die
nächsten 20 Jahre und vielleicht auch länger und wir haben die
Chance, die Stadt in vielen Bereichen - auch mit Hilfe unserer
Stadtwerke - nachhaltiger und umweltfreund-licher zu gestalten.
Dennoch erfüllen wir nicht alle Anforderungen der Gemeindeordnung
NRW, die in § 75 die allgemeinen Haushaltsgrundsätze für die
kommunale Haushaltswirtschaft formuliert. So machen wir, nachdem es
uns in den letzten Jahren gelungen war, im Konzern Stadt Schulden
erheblich abzubauen, wieder Schulden.
Diese unterschiedlichen Sichtweisen sind kein Widerspruch.
Sie sind die 2 Seiten der gleichen “Medaille“ namens Haushalt.
Dies möchte ich Ihnen im Folgenden, die Anforderungen der
Gemeindeordnung nachvollziehend, darstellen und bitte bereits jetzt um
Nachsicht, dass ich dabei leider nicht auf die Nennung von etlichen
Zahlen verzichten kann.
Der oberste Haushaltsgrundsatz lautet in § 75 (1) GO NRW, dass die
Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen ist, dass die
Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Hinter diesem
Haushaltsgrundsatz müssen alle anderen Grundsätze zurücktreten.
Diese Norm halten wir ein. Alle Aufgaben werden wie bisher im Haushalt
berücksichtigt. Wir schließen die Stadt nicht vor unseren
Bürgerinnen und Bürgern ab und wir nehmen auch keine wesentlichen
Reduzierungen bei Umfang und Qualität von Aufgabenerfüllungen vor.
Von den laufenden Einnahmen im Jahr 2017 mit rd. 155 Mio. € sind als
die größten Einnahmepositionen zu nennen:
- die Gewerbesteuer mit rd. 46 Mio. €, die trotz des voraussichtlich
zu erwartenden Ergebnisses für 2016 mit rd. 54 Mio. € vorsichtig
und ohne Hebesatzerhöhung kalkuliert wurde,
- der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit rd. 32,2 Mio. €,
- die Grundsteuer B mit rd. 10,9 Mio. €, auch hier erfolgt
- die Landeszuweisungen für
- die Kostenerstattungen
keine Erhöhung des Hebesatzes,[/*]
Tageseinrichtungen mit rd. 8,7 Mio. €,[/*]
nach dem FlüAG, die sich in 2017 auf rd. 6,7 Mio. €
korrespondierend mit den verringerten Aufwendungen auf Grund
zurückgehender Flüchtlingszahlen nahezu halbieren.[/*]
Von den laufenden Ausgaben des Haushalts in einer Gesamthöhe von rd.
159 Mio. € entfallen im Jahr 2017 die höchsten Zuschuss-bedarfe
auf die Produktbereiche:
- Kinder, Jugend und Familienhilfe mit rd. 23,2 Mio.
- Innere Verwaltung mit rd. 17,5 Mio. €,[/*]
- Wirtschaft
- Schulträgeraufgaben
- Sicherheit und Ordnung mit rd. 4,7 Mio.
€,[/*]
und Tourismus mit rd. 9,6 Mio. €, hierunter verbergen sich vor allem
die Stadtwerke mit einem Verlust von rd. 9,5 Mio. € für die
hoheitlichen Aufgaben. Dies mag sehr hoch erscheinen, aber allein die
laufenden Aufwendungen für die Straßen und Grünflächen belaufen
sich im Jahr 2017 auf rd. 13,6 Mio. €,[/*]
mit rd. 8 Mio. €,[/*]
€.[/*]
Zu den größten Ausgabenpositionen im Detail gehören in 2017:
- die Personalkosten mit rd. 34,8 Mio. € einschl.
- die Kreisumlage rd. 34 Mio. € die im Übrigen
- die Betriebskostenzuschüsse
- Heimerziehung,
Zuführungen zu den Pensions- (rd. 1,7 Mio. €) und
Beihilferückstellungen (rd. 0,55 Mio. €), hier beträgt die
Steigerung gegenüber dem Jahr 2016 rd. 2,0 Mio. €, in erster Linie
bedingt durch den zusätzlichen Personalbedarf beim
Rettungsdienst,[/*]
jetzt mit dem angekündigten verringerten Umlagesatz von 41,3 % auch
für die Jahre 2019 bis 2020 geplant wurde; für diese Jahre hat der
Kreis bisher allerdings noch keine Hebesätze angegeben. Mit meinen
Kämmererkollegen im Kreis bin ich jedoch einig, dass selbst dieser
Umlageansatz noch zu hoch ist,[/*]
Kindertageseinrichtungen rd. 18,5 Mio. €[/*]
sonstige betreute Wohnformen rd. 3,8 Mio. €.[/*]
Nicht unerwähnt bleiben sollen in diesem Zusammenhang die Mittel, die
für die bauliche Unterhaltung unserer Gebäude bereitgestellt
werden:
- 2017: 1.828.930,00 €[/*]
- 2018:
- 2019: 996.700,00
- 2020: 996.700,00 €[/*]
1.075.300,00 €[/*]
€[/*]
Wir tragen damit dem ebenfalls in § 75 (1) GO NRW normierten
Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts-führung
Rechnung, indem wir Vermögensschäden durch unterlassene
Instandhaltungen verbunden mit noch teureren Sanierungsmaßnahmen
vermeiden.
Der nächste Haushaltsgrundsatz in § 75 (2) GO NRW lautet, dass
der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein muss, also die
Erträge die Höhe der Aufwendungen erreichen oder sogar übersteigen
sollen. Diese Norm können wir auf Grund des Umfanges unserer Aufgaben
und der immer noch nicht ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen
in NRW durch Bund und Land nicht erfüllen. Wir befinden uns hier im
Übrigen in Gesellschaft der weitaus größten Zahl der Kommunen in
NRW. Nach Feststellung des Städte- und Gemeindebundes NRW können nur
49 der 359 kreisangehörigen Kommunen in diesem Land einen strukturell
ausgeglichenen Haushalt ausweisen.
Die Haushaltsergebnisse stellen sich im Zeitverlauf wie folgt
dar:
Tatsächliches Ergebnis 2015: -
16.987.638 €
Voraussichtliches Ergebnis 2016: - 4.964.841 €
Planergebnis
2017:
- 10.342.354 €
Planergebnis 2018:
- 8.586.108 €
Planergebnis
2019:
- 9.102.447 €
Planergebnis
2020:
- 5.658.579 €
Das verbesserte Ergebnis 2016 ist vor allem der Reduzierung der
Aufwendungen bedingt durch geringere Flüchtlingszahlen
geschuldet und auch den Rekordeinnahmen bei der Gewerbe-steuer.
Das verbesserte Ergebnis in 2020 resultiert aus der Bund-/
Ländervereinbarung zum Finanzausgleich wonach voraussichtlich die
Kommunen von einer Belastung für den Fond Deutsche Einheit entlastet
werden. Käme dann noch eine geringere Belastung durch die Kreisumlage
dazu, sähe die Finanzsituation in Hürth schon wieder besser aus.
Der Haushalt ist trotz dieser planmäßigen Defizite
genehmigungsfähig. Er überschreitet die 5%-Hürde bei der
Abschmelzung des Eigenkapitals in keinem Jahr:
Diesbezüglich stellt sich die Planung im Einzelnen wie folgt dar:
- 2017: Unterschreitung der 5 % Hürde um 4,734 Mio.
- 2018: Unterschreitung der 5 % Hürde um 5,973 Mio.
- 2019: Unterschreitung der 5 % Hürde um 5,027 Mio.
- 2020: Unterschreitung der 5 % Hürde um 8,016
€[/*]
€[/*]
€[/*]
Mio.€[/*]
Über eine Ausgleichsrücklage gem. § 75 (3) GO NRW verfügen wir,
wie im Übrigen 259 der kreisangehörigen Kommunen in NRW nicht mehr.
Wir verzehren unser Eigenkapital, dies bedarf dann gem. § 75 (4) GO
NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die hierfür Auflagen
machen kann, wie in der Vergangenheit auch.
Nach § 75 (6) GO NRW ist die Liquidität der Kommune
einschließlich der Finanzierung der Investitionen
sicherzu-stellen.
Wir kommen mit dieser Vorschrift zu dem dunklen Kapitel der Haushalts-
und Finanzplanung und gleichzeitig zur nachhaltigen Gestaltung der
Zukunft dieser Stadt, wie gesagt, 2 Seiten einer Medaille.
Die Infrastruktur in Hürth ist in die Jahre gekommen. Sie muss in
vielen Teilen saniert werden. Gleichzeitig wächst Hürth aber weiter.
Dies führt zu neuen Bedarfen bei der Infrastruktur. Dies lässt sich
auch am Investitionsvolumen der Haushaltsplanung ablesen.
Wir investieren in den folgenden Jahren in erheblichem Umfang, vor
allem in Schulen, Kindergärten und auch in die Erweiterung der
Feuerwehr.
Insgesamt werden im Zeitraum 2017 – 2020 rd. 62,5 Mio. € für
Baumaßnahmen investiert:
- Bauinvestitionen
- Bauinvestitionen 2018: 32.116.700,00
- Bauinvestitionen 2019: 8.892.260,00
- Bauinvestitionen 2020: 3.163.000,00
2017: 18.385.003,00
€[/*]
€[/*]
€[/*]
€. [/*]
Die größten Einzelinvestitionen sind:
- Neubau Feuerwache Hermülheim rd.
- Sanierung Bauteile A und C des EMG rd.
- Turnhalle
- Gesamtschule
- Anbau
- Kita
- Kita
22,0 Mio. €[/*]
17,4 Mio. €[/*]
EMG
rd. 4,0 Mio. €[/*]
(Restbetrag)
rd. 3,7 Mio. €[/*]
Martinusschule
rd. 2,3 Mio. €[/*]
Bussardweg
rd. 2,1 Mio. €[/*]
Kalscheuren
rd. 2,1 Mio. €.[/*]
Auf Grund der Arbeitsbelastung des Gebäudemanagements haben wir uns
im Verwaltungsvorstand darauf verständigt, dass für 3 dringend im
Jahr 2017 zu beginnende Maßnahmen die
Veranschlagungsunterlagen gem. § 14 GemHVO erst zur 2. Lesung
vorgelegt werden. Insofern können sich bei den Haushaltsansätzen
für folgende Projekte noch Änderungen ergeben:
- Kita Bussardweg[/*]
- Kita Kalscheuren[/*]
- Sanierung
Löhrerhof[/*]
Auch für die übrigen eben genannten Projekte können sich noch
Änderungen in der mittelfristigen Finanzplanung ergeben, ausgenommen
bei der Gesamtschule.
Diese Investitionen verbunden mit dem bereits genannten umfassenden
Instandhaltungsprogramm stellen das Gebäude-management vor große
Herausforderungen. Anders ausgedrückt, beide Bauprogramme sind sehr
ambitioniert.
Sie sind aber erforderlich, um die städtische Infrastruktur
zukunfts-fähig zu machen und nachhaltig zu sichern.
Ich hoffe, dass wir damit den „Eisberg“ der städtischen
Infrastruktur in vollem Umfang erfasst haben und uns in Zukunft nur
noch mit dem Teil des Eisberges beschäftigen müssen, der aus dem
Wasser ragt.
Und da wir derzeit von einem Rekordtief an Zinsen profitieren können,
schrecken mich die hierfür erforderlichen Investitions-kredite in
Höhe von rd. 79,2 Mio. € im Zeitraum 2017 - 2020, die wir mit
einer Zinsbelastung von 1% angesetzt haben, nicht so sehr. Wenn wir
schon investieren müssen, wenn nicht jetzt, wann dann? Dabei spielt
auch die Hoffnung mit, dass diese Investitionen und auch die baulichen
Unterhaltungsmaßnahmen so durchgeführt werden, dass sie auch den
Aufwand für Unterhaltung und Betrieb der Gebäude begrenzen.
Mehr Sorge bereiten mir mehr die Kassenkredite. Diese werden bis
zum Jahr 2020 in der Worst-Case-Betrachtung womöglich bis auf rd.
53,7 Mio. € anwachsen. Das dürfte im Übrigen mittler-weile in
etwa dem Volumen der liquiden Mittel des Kreises entsprechen, also der
Mittel, die der Kreis auf dem Sparbuch hat und hierfür womöglich
„Strafzinsen“ zahlen muss, während wir mit einem Schuldzinssatz
von 1% kalkulieren.
Wie bereits im letzten Jahr muss ich an dieser Stelle wieder sagen,
dass die Haushaltslage also weiterhin mehr als angespannt bleibt und
ein ausgeglichener Haushalt weiterhin in weiter Ferne liegt. Ich bin
froh, dass wir die uns zusätzlich aufgebürdeten Lasten soweit
abfangen konnten, dass wir kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen
müssen. Für die Zukunft erhoffe ich mir weitere Entlastungen vor
allem von Bund und Kreis, das Land hilft uns mit dem
Investitionsprogramm „Gute Schule“ schon ein wenig, muss aber bei
der Finanzausstattung für die Kommunen ebenfalls noch nachbessern.
Die „Luft nach oben“ bleibt demnach aber für die
Haushalts-beratungen sehr, sehr eng.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wäre ich froh, wenn wir nach
den Haushaltsberatungen gemeinsam feststellen könnten, dass die jetzt
vorgelegten Plandefizite nicht größer geworden sind.
Wie bereits im letzten Jahr an dieser Stelle ausgeführt, bin ich
natürlich weiter für Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung
dankbar.
Meine Damen und Herren des Rates,
Sie finden auch den Entwurf des Wirtschaftsplanes der
StadtwerkeHürthfür das Jahr 2017 auf Ihren
Tischen vor, sofern Sie nicht wie beim Haushalt lediglich ein
digitales Exemplar gewünscht haben. Dieser wird formal im
Verwaltungsrat am 17.11.2016 eingebracht und wird dort weiter beraten
werden.
Dort werden auch die wesentlichen Gebührenkalkulationen für das
Jahr 2017 beraten.
Gestatten Sie mir hierzu eine kurze Darstellung der
Beschluss-vorschläge hierzu.
Reduzieren können wir die Fernwärmeentgelte, die
Schmutz-wassergebühren und die Kosten für die Entleerung der
abfluss-losen Gruben.
Die Wassergebühren bleiben konstant.
Geringfügig erhöht werden müssen die Niederschlagswasser-gebühren.
Schon etwas deutlicher werden die Erhöhungen der Abfall- und
Straßenreinigungsgebühren ausfallen.
Die Kosten für einen 4 Personen-Haushalt mit Eigentum erhöhen sich
um rd. 3%, das wären rund 8 €/Monat.
Wie die Stadt stehen aber auch die Stadtwerke vor der Aufgabe, die
richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die von ihnen betriebene
Infrastruktur zukunftsfähig zu machen und nachhaltig zu gestalten.
Ohne den Beratungen im Verwaltungsrat vorgreifen zu wollen, darf ich
darauf hinweisen, dass es im Jahr 2017 darum gehen wird, die
Fernwärme zukünftig im Wesentlichen aus industrieller Abwärme und
KWK-Anlagen nahezu C02-frei zu gewinnen, den Stadtbus organisatorisch
im steuerlichen Querverbund zu sichern und dort den emissionsfreien
Betrieb auszubauen, am Betrieb des Stromnetzes in Hürth gestaltend
mitzuwirken, das Kanalnetz weiter zu sanieren und sich über ein
Straßenunterhaltungsprogramm für die nächsten Jahre zu
verständigen, etwa ähnlich dem Programm für die Unterhaltung der
städtischen Gebäude. Auch all dies bedeutet Investitionen in Höhe
von 53,4 Mio. € und die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe
von rd. 37 Mio. € im Jahr 2017.
Der Haushaltsentwurf, der Wirtschaftsplan der Stadtwerke, eine
Kurzübersicht über den Haushalt und die Haushaltsreden werden in den
nächsten Tagen auf den Internetseiten der Stadt bzw. der Stadtwerke
zu sehen sein.
Abschließend möchte ich meinen Teams in der Kämmerei und bei den
Stadtwerken für die aktive Arbeit an einem genehmigungs-fähigen
Haushalt und an einem für den Haushalt verkraftbaren Wirtschaftsplan
der Stadtwerke danken.
Ohne das Engagement von Herrn Schnitzler und von Herrn Krüll wäre
dieser Haushalt nicht fristgerecht fertig gestellt worden.
Bei den Stadtwerken ist die Erstellung des Wirtschaftsplanes wiederum
weitgehend an Frau Langhanke und Herrn Schiffmann hängen geblieben.
Auch ihnen danke ich für ihr großes Engagement.
Meinen Dezernentenkollegen danke ich für die vertrauensvolle
Zusammenarbeit und die stetigen Diskussionen in der Sache. Besonders
bedanke ich mich bei Ihnen Herr Bürgermeister Breuer für die offenen
und konstruktiven Diskussionen, die diesen gemeinsam getragenen
Haushaltsentwurf erst möglich gemacht haben.
Ihnen meine Damen und Herren des Rates danke ich erst einmal für Ihr
Zuhören und Ihre Geduld.
Für Anregungen, Fragen und Kritik stehe ich Ihnen allen jederzeit zur
Verfügung.
Enden möchte ich mit einem Zitat von Johannes Rau:
„Die Zukunft ist offen. Sie ist kein unentrinnbares Schicksal und
kein Vermächtnis. Sie kommt nicht einfach über uns. Wir können sie
gestalten mit dem, was wir tun und mit dem, was wir nicht
tun.“
In diesem Sinne, Glück auf!
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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