Bundestagswahl-Briefwahl
Versand ab 25. August

Foto: Pixabay

Hürth - (me) „Briefwahl vor Ort“ ist ab sofort im Wahlamt im Rathaus
montags bis freitags möglich. Die Wahlbenachrichtigungen für die
Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, werden den wahlberechtigten
Hürther Bürgerinnen und Bürgern ab dem 25. August und bis zum 3.
September zugestellt. Wer nach diesem Termin keine
Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich an das Wahlamt
der Stadt im Rathaus, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth, zu
wenden. Dort kann die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die
Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden.
Briefwahlunterlagen werden aufgrund eines Antrages zugesandt oder
ausgehändigt. Der Antrag kann online auf www.briefwahl.huerth.de,
schriftlich, per E-Mail an wahlamt@huerth.de oder per Fax unter 02233
/ 53-147 gestellt werden. Auch eine persönliche Antragstellung ist
möglich. Ferner können Dritte schriftlich bevollmächtigt werden,
Wahlunterlagen zu beantragen. Ein besonderer Service ist die
„Briefwahl vor Ort“. Auf Antrag ist dies persönlich möglich im
Rathaus, zweite Etage, Zimmer 211. Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen
kann der Wahlvorgang in den benachbarten Wahlkabinen vollzogen werden.
Das Wahlamt ist montags bis mittwochs durchgehend von 7.30 bis 16.30
Uhr geöffnet, donnerstags bis 18.30 Uhr und freitags bis 12 Uhr.
Weitere Informationen unter (02233) 53-780.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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