Integrationsratswahl
Wahlvorschläge bis zum 16. Juli einreichen

Bürgermeister Dirk Breuer und Bektas Metin, Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Hürth (v.l.), rufen Interessierte auf, sich für das neu zu besetzende Gremium zu bewerben. | Foto: Schweinsburg
  • Bürgermeister Dirk Breuer und Bektas Metin, Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Hürth (v.l.), rufen Interessierte auf, sich für das neu zu besetzende Gremium zu bewerben.
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Hürth - (me). „Kandidieren Sie für den Integrationsrat der Stadt Hürth und
gestalten Sie die Demokratie mit.“ Mit diesen Worten rufen
Bürgermeister Dirk Breuer und Bektas Metin, Vorsitzender des Hürther
Integrationsrates, Interessierte auf, sich für die Mitarbeit in dem
Gremium zu bewerben. Der Integrationsrat vertritt die Interessen der
Hürtherinnen und Hürther, die einen Migrationshintergrund haben. Er
berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und kann so
Einfluss auf Entscheidungen des Stadtrates und seiner Gremien nehmen.

Noch bis zum 16. Juli werden im Wahlamt im Rathaus,
Friedrich-Ebert-Straße 40, Vorschläge für die Wahl des städtischen
Integrationsrates angenommen. Sie findet am 13. September gleichzeitig
mit der Kommunalwahl statt.

Kandidieren dürfen alle, die das aktive Wahlrecht entsprechend der
Gemeindeordnung besitzen. Darüber hinaus müssen sie sich am Wahltag
seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten und seit drei
Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz in Hürth gemeldet sein.

Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer sowie
nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger und Staatenlose, die am
Wahltag 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im
Bundesgebiet aufhalten und mindestens seit dem 28. August ihre
Hauptwohnung in Hürth haben. Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die
ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit
besitzen und die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche
Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, auf die das
Aufenthaltsgesetz keine Anwendung findet oder die Asylbewerberinnen
und Asylbewerber sind.

Antragsformulare für Kandidaten sind im Wahlamt erhältlich und
können per E-Mail an wahlamt@huerth.de oder telefonisch unter (02233)
53780 angefordert werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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