Geruchsbeschwerden
Zuständig ist zunächst der Rhein-Erft-Kreis
Hürth - Seit Mitte Juni 2021 werden Geruchsbeschwerden aus verschiedenen
Brühler Ortsteilen und Hürth gemeldet (wir berichteten). Die
Beschreibung der aufgetretenen Gerüche sei sehr uneinheitlich in
Bezug auf Häufigkeit, Intensität und Art, teilt jetzt die
Bezirksregierung Köln in einer Pressemitteilung mit.
(me). Als mögliche Geruchsquellen kämen eine Vielzahl von
Verursachern infrage, unter anderem Chemieanlagen, Abfallanlagen,
andere geruchsintensive Betriebe, Kläranlagen, Deponien,
Schmutzwasserkanäle oder Düngemaßnahmen, informiert die
Bezirksregierung. Aufgrund des heterogenen Beschwerdebildes hätten
selbst unter Zuhilfenahme der jeweils zugehörigen Windrichtungen und
diverser Auswertungen und Begehungen sowie einzelner Gutachten
bestimmte Anlagen als Verursacher bisher nicht eindeutig ermittelt
werden können. „Bisher konnte keine gemeldete Geruchsbeschwerde vor
Ort unmittelbar und eindeutig bis zu einem Verursacher nachverfolgt
werden“, so die Bezirksregierung weiter.
Zuständig bei Geruchsbeschwerden und Ermittlungen unbekannter
unbekannter Herkunft sei zunächst der Rhein-Erft-Kreis, bei eindeutig
identifizierten Geruchsquellen die jeweilige Überwachungsbehörde,
unter anderem die Untere Immissionsschutzbehörde des
Rhein-Erft-Kreises, die Bezirksregierung Köln oder die Bergbehörde.
Alle genannten Behörden hätten sich hinsichtlich der jeweils
vorliegenden Erkenntnisse abgestimmt und ein gemeinsames Vorgehen
verabredet:
Der Rhein-Erft-Kreis erstellt mit Unterstützung aller betroffenen
Behörden und ein Kataster der potenziellen Hauptemittenten und bittet
das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) um
Amtshilfe für eine systematische Auswertung der dokumentierten
Beschwerdelage unter den aufgetretenen Windverhältnissen im Hinblick
auf vorhandene mögliche Emittenten sowie um einen Vorschlag zur
weiteren Vorgehensweise zur Ermittlung desVerursachers.
Über einen unmittelbaren Kontakt des Rhein-Erft-Kreises zu
Beschwerdeführern soll erreicht werden, dass die Beschwerden sehr
zeitnah an die zuständige Stelle weitergegeben werden und dann
unmittelbar vor Ort weiterverfolgt werden können. Dies soll die
Identifikation der Quellenermittlung erleichtern.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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