Unwetter-Nothilfe
Zweites Antragsverfahren für Unwetter-Nothilfe

Betroffene der Unwetterkatastrophe können erneut Anträge auf Nothilfe stellen.  | Foto: Pixabay
  • Betroffene der Unwetterkatastrophe können erneut Anträge auf Nothilfe stellen.
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Bis einschließlich 31. Januar 2022 können Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 erneut Anträge auf Nothilfe stellen. Sie können diese auf www.huerth.de herunterladen oder im Gemeindebüro Efferen, Martin-Luther-Straße 12 in Efferen, beziehungsweise im Gemeindebüro Gleuel, Am Hofacker 41 in Gleuel, bekommen und auch dort einreichen.

Hürth (me). Nothilfefähig sind nur Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf die Unwetterkatastrophe in Hürth zurückzuführen sind. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohneinheiten, die ihren Erstwohnsitz in Hürth haben.

Alle weiteren Informationen zu der Beantragung sind in den entsprechenden Richtlinien auf www.huerth.de nachzulesen. Im Rathaus erteilt Ralf Schnitzler unter (02233) 53223 oder per E-Mail an rschnitzler@huerth.de weitere Informationen.

Die Nothilfen werden gezahlt aus einer gemeinsamen Spendenaktion, die von der evangelischen Kirchengemeinde Hürth und der Stadt unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe ins Leben gerufen worden war.

Redakteur/in:

Martina Thiele-Effertz aus Hürth

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