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Bürgerverein Ostheim lud ein
Ostheim - Auf der Ostheimer Bürgervereinsversammlung referierte Seelsorger
Christoph Schmidt über den Themenbereich „Vollmacht und
Patientenverfügung“.
Mit einer Vollmacht wird einem vertrauten Menschen ermöglicht, sich
im Namen des Patienten nach dessen Wünschen für ihn einzusetzen. Er
vertritt dann den Willen des Kranken, wenn sich dieser nicht mehr
äußern kann. So ist eine Vollmacht allein zur Entbindung von der
ärztlichen Schweigepflicht notwendig. Denn nach geltendem Recht sind
nicht einmal Eheleute automatisch füreinander bevollmächtigt. Daher
sollten neben dem Bereich Gesundheitssorge auch die Themen Aufenthalt,
Behörden, Post und Finanzen aufgeführt sein. Für den Fall, dass man
sich nicht mehr selbst äußern kann, ist eine Patientenverfügung
sinnvoll. Hier werden die persönlichen Wünsche zur medizinischen und
pflegerischen Versorgung vorab beschrieben. Sie kann jederzeit
widerrufen oder erneuert werden. Seelsorger Christoph Schmidt kann
über den Verein „Unergründlich e.V.“ unter www.unergründlich.de
kontaktiert werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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