Baumfällungen waren offensichtlich ordnungsgemäß?
Debatte um Rather See

Baumfällungen am stillgelegten Baggerloch „Rather See“ beschäftigen die Kommunalpolitiker. | Foto: König
  • Baumfällungen am stillgelegten Baggerloch „Rather See“ beschäftigen die Kommunalpolitiker.
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Rath/ Heumar - (kg). In der Bezirksvertretung Kalk gab es eine Debatte zu
Baumfällungen am Rather See. Anträge von Grünen und Linken sowie
von SPD und CDU lagen vor. Ebenfalls hatte das Stadtplanungsamt eine
Mitteilung eingereicht.

Manuela Grube meinte, dass sie sich für die Sitzung ein Gutachten
gewünscht hätte. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende zitierte aus einer
Antwort des Investors und monierte, dass eine erneute Nachfrage
unbeantwortet geblieben sei. Christian Robyns betonte „Wir haben in
der letzten Sitzung geschoben, um eine Antwort von der Verwaltung zu
haben, und diese Mitteilung liegt vor. Jetzt haben wir die Antwort,
dass alles rechtmäßig war“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende.

Dr. Tanja Groß von den Linken monierte unter anderem, dass laut der
Mitteilung sieben zu schützende Bäume gefällt wurden. Gero
Fürstenberg bezog sich ebenfalls auf die Auskunft des
Stadtplanungsamtes und meinte, dass demzufolge die Arbeiten vor dem 1.
März abgeschlossen gewesen wären. Fardad Hooghoughi (FDP)
berichtete, dass der Rather See „ein unglaublich emotionales
Thema“ sei, und es als Parlamentarier wichtig sei, „dass wir hier
nicht die Henker“ sind. Heinz Peter Fischer erklärte hingegen:
„Es ist zu Rodungen nach dem 1. März gekommen. Das bestätigen der
Ornithologe, die Anwohner und der Landesbetrieb“ (Anmerkung d.
Redaktion: Landesbetrieb Wald und Holz).

Oliver Krems (SPD) meinte, dass er die Umgestaltung richtig fände,
„weil es gelingen wird, den Badebetrieb in Ordnung zu bringen.“
Laut Mitteilung des Stadtplanungsamtes greift die Baumschutzordnung
nur für die Errichtung der Behelfszufahrt an der Rösrather Straße.
Und die Genehmigung zur Fällung der sieben geschützten Bäume habe
das Grünflächenamt erteilt. Für die Gehölze im Bereich des
Hauptparkplatzes sowie weiterer Bereiche sei der NRW-Landesbetrieb
Wald und Holz (Landesforstgesetz NRW) zuständig. Demnach sei im
Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, der für den
Rather See seit Juli 2020 besteht, keine gesonderte
Rodungs-Genehmigung erforderlich. Außerdem hätten die
Rodungsarbeiten, die zur Errichtung des Haupt- und Ausweichparkplatzes
stattfanden, unter Aufsicht eines Landschaftsplanungsbüros gestanden
und seien vor dem 1. März abgeschlossen gewesen.

Die „Abschiebung von Flächen“ parallel zum Rather Kirchweg und
dem Brück-Rather-Steinweg hätten der Vorbereitung zur Erneuerung des
Zauns gedient. Dort durchgeführte Baumfällungen und Rückschnitt
seien nach Einschätzung des NRW-Landesbetrieb Wald und Holz im Rahmen
ordnungsgemäßer Forstwirtschaft durchgeführt worden und würden
weder gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen noch gegen Verbote des
Landschaftsplans verstoßen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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