Fäll- und Rodungsarbeiten
Diskussion um die Arbeiten am Rather See

Arbeiten am Baggerloch „Rather See“. | Foto: König
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Rath-Heumar - (kg). Weil es am Rather See Fäll- und Rodungsarbeiten auch in der
Zeit nach dem 28. Februar gegeben haben soll, stellten Grüne und
Linke in der Bezirksvertretung (BV) Kalk einen Antrag, damit das
Gutachten eingesehen kann, welches solche Arbeiten in der
Vogelschutzzeit erlaubt.

Die Parteien erneuerten kurz vor der Sitzung den Antrag, um die
Rücknahme einer erteilten, vorläufigen Baugenehmigung oder Erlaubnis
zu bauvorbereitenden Arbeiten zu erwirken.
Grünen-Fraktionsvorsitzende Manuela Grube und
Linken-Fraktionsvorsitzender Heinz Peter Fischer begründeten dies mit
mehreren Verstößen gegen diverse Bau- und Umweltschutzgesetze,
weswegen eine Baugenehmigung nicht erteilt werden könne. CDU und SPD
meldeten zum Antrag Beratungsbedarf an. Dieser wurde gegen die Stimmen
der Grünen und Linken durchgesetzt.

In einer zuvor geführten Diskussion meinte CDU-Fraktionsvorsitzender
Gero Fürstenberg, dass er die Dringlichkeit nicht sehe: „Die Bäume
sind gefällt“, man könne sie nicht mehr einpflanzen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Christian Robyns erklärte, dass seine
Fraktion eine Stellungnahme der Verwaltung haben wolle, um
festzustellen, ob rechts- oder ordnungswidrig gehandelt wurde. „Hier
wurden nicht nur Bäume und Sträucher gefällt, hier werden weiterhin
Bäume und Sträucher gefällt“, monierte hingegen Heinz Peter
Fischer. Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer (SPD)
empfahl, eine Anfrage zu formulieren, „damit die Verwaltung schnell
Antwort gibt“. BV-Geschäftsführer Dieter Menne versprach, dass
dies so schnell wie möglich geschehe.

Die Stadt teilte auf Anfrage mit, dass eine Baugenehmigung für die
Freizeit- und Wasserskianlage am Rather See noch nicht erteilt wurde
und auch ein Genehmigungszeitpunkt noch nicht absehbar sei. Auskünfte
zum zeitlichen und räumlichen Umfang der Rodungsarbeiten sowie zu
einem möglichen Gutachten, welches Arbeiten in der Vogelschutzzeit
hätte erlauben können, gab sie nicht.

Die Privatgelände des Rather Sees befinden sich im so genannten
baulichen Außenbereich. Es gelten das Bundesnaturschutz- und das
Landschaftsgesetz. Sobald Genehmigungen für Rodungs- und
Fällarbeiten notwendig sind, müssen sie bei der Unteren
Naturschutzbehörde (früher: Untere Landschaftsbehörde) eingeholt
werden. Diese ist bei der Stadt angesiedelt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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