Amtsgericht Kerpen
Aachener Weihbischof ist jetzt vorbestraft
Kerpen (dpa/lnw). Der katholische Weihbischof im Bistum Aachen Johannes Bündgens hat einen Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Kerpen wegen Untreue in drei Fällen zurückgezogen. Damit sei die Entscheidung rechtskräftig, teilte das Amtsgericht am Mittwoch mit.
Der Geistliche war im Juli 2021 in Abwesenheit zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt worden. Bündgens sei damit vorbestraft, so das Gericht. Aachens Bischof Helmut Dieser verlangte persönliche Konsequenzen. „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten“, erklärte Dieser.
Der 66-jährige Weihbischof soll laut Staatsanwaltschaft die Vollmacht einer vermögenden Witwe aus Kerpen missbraucht und im Dezember 2017 und Januar 2018 knapp 128.000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen haben. Mit diesem Geld habe sich Bündgens ein Mehrfamilienhaus in Aachen gekauft. Die Summe hat er zurückgezahlt, die Witwe ist inzwischen gestorben. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe 2019 ließ Bündgens nach Angaben des Bistums seine Ämter ruhen.
Nach der Verhandlung im Sommer 2021 hatte sein Anwalt erklärt, man solle davon ausgehen, dass sein Mandant unschuldig sei. Am Freitag dieser Woche war ein neuer Verhandlungstermin am Amtsgericht geplant. Nach Rücknahme des Einspruchs ist der Termin aufgehoben.
Das Bistum Aachen erklärte, um eine weitere Belastung durch den entstandenen Vertrauensverlust auszuschließen, werde Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum wahrnehmen. Seit Dezember 2019 zelebriert der Weihbischof dort keine öffentlichen Gottesdienste mehr.
Redakteur/in:Georg Zingsheim aus Kerpen |
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