Lärmschutz in Kerpen
Bürger sollen sagen, wo es sehr laut ist
Kerpen (red). Nach EU-Richtlinie ist die Kolpingstadt Kerpen verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Zentrales Element der Neuaufstellung eines Lärmaktionsplans ist die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit. Allerdings muss sich beeilen, wer sich daran noch beteiligen will, denn die Frist läuft nur noch bis zum 17. Dezember.
Jede Person oder Einrichtung kann sich online unter www. beteiligung.nrw.de/portal/kerpen an der Lärmaktionsplanung beteiligen und Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem geben oder Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen. Darüber hinaus können Bereiche innerhalb des Stadtgebietes benannt werden, die sich für eine Festsetzung als „Ruhiges Gebiet“ eignen könnten.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW nennt für die Kolpingstadt vor allem die Autobahnen A 4 und die A 61 sowie die Landesstraßen L 122, L162, L 163, L 277, L 361, L495 und L 496 sowie die Hambachbahn.
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs berücksichtigt. Anschließend findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt.
Einen Ansprechpartner bei der Stadt erreicht man telefonisch unter (0 22 37) 5 81 19.
Redakteur/in:Georg Zingsheim aus Kerpen |
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