Reihenhaus in Kerpen
Eine Unterkunft für drei wohnungslose Frauen
Die Sozialstiftung NRW hat einen Antrag für die Modernisierung eines Reihenhauses für wohnungslose Frauen in Kerpen bewilligt.
Kerpen (red). Träger der neuen Einrichtung ist der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) für den Rhein-Erft-Kreis. Der SKM als Bauherr wird das Reihenhaus in der Kerpener Innenstadt zusammen mit der Tafel Kerpen als Erbin der Immobilie modernisieren. Künftig würden dort drei wohnungslose Frauen für eine Weile eine sichere Unterkunft bekommen, erläuterte der Landtagsabgeordnete Gregor Golland. In der Geschäftsstelle des SKM in Erftstadt-Gymnich hatten die CDU-Landtagsabgeordneten Marco Schmitz, Stiftungsratsvorsitzender der SozialstiftungNRW, und Gregor Golland den Förderbescheid über 123.600 Euro übergeben.
Die Frauen könnten zur Ruhe kommen, die eigenen Ressourcen neu entdecken und sie ausbauen. „Zielsetzung der Unterstützung ist es, dass die Frauen mittelfristig wieder in einer eigenen Wohnung leben können“, erklärte Schmitz.
Nach der Modernisierung werden in dem Haus drei individuelle Zimmer, ein gemeinsames Wohnzimmer mit Essecke, eine Küche und ein Bad zur Verfügung stehen. Einen Garten gibt es ebenfalls. Mit Hilfe der Förderung kann das Haus zudem barrierearm gestaltet werden.
Bei der Übergabe des Förderbescheids wies Christian Schumacher, Vorstandsmitglied des SKM für den Rhein-Erft-Kreis, darauf hin, dass auch im Kreis eine zunehmende Zahl von Menschen verzweifelt bezahlbaren Wohnraum suche. Gerade Frauen litten unter der Wohnungslosigkeit aufgrund von fehlendem Schutz, auch vor Gewalt, und mangelnder Privatsphäre. Der SKM geht davon aus, dass der Anteil der wohnungslosen Frauen im Rhein-Erft-Kreis bei etwa 30 Prozent liegt. Zu den Frauen, die offiziell als wohnungslos erfasst sind, müssen dabei auch die gezählt werden, die aus Scham oder Mangel an Hilfsangeboten nicht gemeldet sind.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW wurde vor mehr als 50 Jahren durch das Land Nordrhein-Westfalen gegründet. Sie finanziert sich aus den Erlösen der nordrhein-westfälischen Spielbanken und setzt diese Mittel, ergänzend zu staatlichen Maßnahmen, ausschließlich für Zwecke der Freien Wohlfahrtspflege ein.
Redakteur/in:Georg Zingsheim aus Kerpen |
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