Boelcke-Geschwader
Keine Nachtflüge im Sommer
Kerpen/Nörvenich - (red) Nach dem Jahreswechsel hat das Taktische Luftwaffengeschwader 31
„Boelcke“ den Flugbetrieb in der vergangenen Woche wieder
aufgenommen. Jetzt informiert die Bundeswehr die Anwohner der
benachbarten Städte und Gemeinden über die aktuellen Entwicklungen.
Das Flugstundenaufkommen des Geschwaders liege in diesem Jahr auf
Vorjahresniveau, etwa 15 Prozent des Flugbetriebs würden bei
verschiedenen Übungen im Ausland absolviert, so das Geschwader.
Grundsätzlich wird der Flugbetrieb 2018 morgens, nachmittags und in
den frühen Abendstunden stattfinden. Wie in der Vergangenheit auch,
ist geplant die Nachflüge während der Sommermonate auszusetzen.
„Die Übungsflüge dienen sowohl dem fliegerischen-, als auch dem
technischen Personal des Geschwaders zur bestmöglichen Vorbereitung
der Auftragserfüllung“, heißt es in einer Mitteilung. So sei das
Geschwader in diesem Jahr beauftragt Kräfte im Rahmen der NATO
Responce Force (NRF) bereit zu stellen. Die NATO Response Force ist
die schnelle Eingreiftruppe des Bündnisses für weltweite Einsätze.
Ergänzend dazu wird die Sicherung des süddeutschen Luftraums mit
einer Alarmrotte in den Monaten März und April als auch im Juni durch
das Nörvenicher Geschwader sichergestellt. Diese Bereitschaft diene
sowohl als Beitrag zur integrierten NATO-Luftverteidigung als auch der
Sicherheit im deutschen Luftraum als Daueraufgabe der Luftwaffe im
Frieden.
Die Öffnungszeiten des Fliegerhorstes bleiben unverändert: Gemäß
der gültigen Vorschriften wäre eine Flugplatzöffnung montags bis
freitags von 6 Uhr bis 24 Uhr möglich. Dieses Zeitfenster wird jedoch
nicht ausgeschöpft. Das Geschwader hat sich insofern selbst
beschränkt, als dass der Flugplatz die Spätflüge von Mai bis
September bis 20 Uhr beendet und die zur Aufrechterhaltung der
Fluglizenzen und kurzfristige operationelle Erfordernisse
erforderliche Nachtflüge in den Wintermonaten bis 22 Uhr
abgeschlossen sind. Des Weiteren wird eine Mittagsruhe von 12 bis
13.30 Uhr eingehalten, in der verbandseigene Luftfahrzeuge nur in
Einzelfällen mit der Genehmigung des Kommodores starten dürfen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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