Während Corona-Schließung
Kerpen erhebt zunächst keine Elternbeiträge mehr

Kindergärten und Schulen sind geschlossen. Jetzt hat die Stadt Kerpen beschlossen, auf den Einzug der Beiträge für Kitas und andere Einrichtungen zunächst zu verzichten. | Foto: Pixabay
  • Kindergärten und Schulen sind geschlossen. Jetzt hat die Stadt Kerpen beschlossen, auf den Einzug der Beiträge für Kitas und andere Einrichtungen zunächst zu verzichten.
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Kerpen - (zi) Ab sofort sollen in Kerpen für die nächsten zwei Monate keine
Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten,
Tagespflegeeinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen mehr eingezogen
werden. Bürgermeister Dieter Spürck hat sich mit den
Fraktionsvorsitzenden und fraktionslosen Ratsmitgliedern im Stadtrat
darauf verständigt, dass die Beiträge aufgrund der Betreuungsverbote
zinslos gestundet werden sollen. Eltern, die ihre Beiträge
selbstständig überweisen, können für diesen Zeitraum die
Überweisungen zunächst aussetzen. „Die zinslose Beitragsstundung
gilt auch für Eltern, deren Kinder nicht in städtischen
Einrichtungen betreut werden“, teilt die Stadt mit.

„Wir berücksichtigen mit dieser Stundung der Elternbeiträge den
aktuellen Betreuungsausfall und die finanziellen Nöte vieler
Familien“, erklärt der Bürgermeister. Darüber hinaus wird in den
städtischen Kindertageseinrichtungen für die Dauer der Schließung
auf Grund der Krisensituation kein Essensgeld erhoben. Eltern werden
gebeten, die Zahlungen einzustellen. Da die Zahlungen des Essensgeldes
über das Konto der Einrichtung erfolgt, werden Eltern mit
Lastschrifteinzug gebeten, diesen über die Bank zu stoppen. Zuviel
gezahlte Beiträge würden mit zukünftigen Zahlungen verrechnet. Bei
Einrichtungen in freier Trägerschaft liegt die Entscheidung bei dem
Träger der jeweiligen Einrichtung.

Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass die Beitragspflicht
voraussichtlich im Juni auch für die Monate April und Mai
wiederauflebt und die Beträge nachentrichtet werden müssten, falls
das Land die Kosten nicht übernehmen sollte.

Die Beitragsstundung bedeutet voraussichtlich für die Stadt einen
monatlichen Einnahmeausfall von über 240.000 Euro. Dies sei ein
Kraftakt auch vor dem Hintergrund, dass die Gehälter für die
Beschäftigten in den städtischen Kindertagesstätten, die
Geldleistungen an die Tagespflegeeinrichtungen und die Zuschüsse an
die freien Träger weiterzuzahlen seien, hieß es aus dem Rathaus.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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