Für bis zu 700 Personen
Landeseinrichtung für Geflüchtete in Kerpen
Der Kerpener Stadtrat beschließt die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes für Geflüchtete. Sie soll an der Humboldtstraße gebaut werden.
Kerpen (red). Der Stadtrat hat Sitzung auf Empfehlung von Bürgermeister Dieter Spürck einstimmig beschlossen, im Bereich der Humboldtstraße im Stadtteil Kerpen eine zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zu bauen. Sie soll für Geflüchtete mit einer maximalen Belegungskapazität von bis zu 700 Personen eingerichtet werden. Weiterhin hat der Rat den Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen Verträge mit der Bezirksregierung Köln auszuhandeln.
Der gewählte Standort an der Humboldtstraße sei das Ergebnis einer intensiven Standortsuche, heißt es aus dem Rathaus. Alle in Frage kommenden eigenen oder möglicherweise zu erwerbenden Grundstücke im gesamten Stadtgebiet seien betrachtet worden. So war auch ein Standort zwischen Langenich und Manheim-neu in der Auswahl; er wurde jedoch wieder verworfen.
Zur Größe oder Bauform eines oder mehrerer Gebäude für die Unterbringung von bis zu maximal 700 Personen konnte Stadtsprecher Harald Stingl noch nichts sagen, auch seien die Grundstücksangelegenheiten noch nicht abschließend geklärt. um möglichen Baubeginn durch das Land gibt es ebenfalls noch keine Aussage.
Eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern verfolgte die Beratungen und die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt. Aus ihren Reihen wurde eine Reihe von Fragen gestellt, die Bürgermeister Dieter Spürck im Verlauf der Beratungen weitestgehend beantworten konnte.
Grundlage für die Vorbereitung dieses Stadtratsbeschlusses war das oberste Ziel des Bürgermeisters, die Inanspruchnahme von Turn-, Mehrzweck- und Veranstaltungshallen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu vermeiden, so dass die Hallen weiterhin für Schul-, Vereins- und kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen.
Die Errichtung einer ZUE auf Kerpener Stadtgebiet biete darüber hinaus eine Reihe weiterer Vorteile für die Kolpingstadt Kerpen, argumentiert die Stadt. So werde es dadurch in absehbarer Zeit voraussichtlich zu keinen Unterbringungsengpässen und damit auch nicht zu Hallenbelegungen kommen. Die in der ZUE untergebrachten Personen werden zu 100 Prozent auf die der Kolpingstadt Kerpen zuzuweisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber angerechnet. Das Land NRW übernimmt alle Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung entstehen.
Vor allem trägt das Land für die Dauer des Betriebes der Einrichtung alle Kosten für die bauliche Unterhaltung und die Betreuung der Menschen. „Dadurch spart die Kolpingstadt Kerpen Bau-, Material-, Sach- und Personalkosten in Höhe von mindestens 10 bis 12 Millionen Euro ein, da in Zukunft durch die Einrichtung einer ZUE des Landes eigene Unterbringungsmöglichkeiten nicht mehr in dem Ausmaß neu bereitgestellt werden müssten.“
Redakteur/in:Georg Zingsheim aus Kerpen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.