Braunkohle-Aktivisten ziehen um
Polizei hat Mahnwache in Manheim geräumt

In der Manheimer Bucht sollen Kies und Bodenmassen gewonnen werden. Dazu soll womöglich auch das Manheimer Sündenwäldchen gerodet werden. | Foto: Zingsheim
  • In der Manheimer Bucht sollen Kies und Bodenmassen gewonnen werden. Dazu soll womöglich auch das Manheimer Sündenwäldchen gerodet werden.
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[p]Kerpen-Manheim (zi). Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises hat die Mahnwache von Umweltschützern im Manheimer Sündenwäldchen am Donnerstagmorgen geräumt. Am Einsatzort boten Polizisten den anwesenden Demonstrierenden den vom Grundstückseigentümer RWE bereitgestellten Alternativort zur Durchführung der Mahnwache an. Verantwortliche der Protestierenden hätten den Alternativstandort akzeptiert und hätten vorläufig dem Umzug der Mahnwache zugestimmt, teilte die Polizei am Mittag mit.

"Während des Einsatzverlaufs stellten Polizisten weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten fest. Daher waren Personalienfeststellungen oder andere polizeiliche Maßnahmen gegen die anwesenden Personen nicht erforderlich", informierte die Kreispolizeibehörde.

Das sechs Hektar große Manheimer Sündenwäldchen nahe der alten Kartbahn soll kurz vor der Abholzung stehen, wie die Braunkohle-Aktivisten befürchten. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte kürzlich die Zulassung für den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach bis 2028 erteilt und damit die Nutzung der Manheimer Bucht zur Gewinnung von Kies und Abraum genehmigt. Die Bodenmassen werden laut RWE benötigt, um im geplanten Hambacher Tagebausee Böschungen zu gestalten.

„Dafür sollen wertvolle bestehende Biotopverbundstrukturen zerstört werden. Zudem werden die komplexen zusammenhängenden Ökosysteme der Wälder extrem gefährdet. Diese Vorgehensweise steht in keinerlei Kontext zum Beschluss in der Leitentscheidung von 2021, welche beinhaltet, dass Maßnahmen für einen Erhalt, eine Entwicklung und eine Wiedervernetzung der Altwälder ermöglicht werden müssen“, hatte die „Mahnwache Lützerath“ in einem Pressestatement verlauten lassen.

Der Umweltverband BUND hatte am 3. Januar beim Oberverwaltungsgericht Münster unter anderem beantragt, die neue Hauptbetriebsplanzulassung der Bezirksregierung Arnsberg aufzuheben. Der BUND nennt als konkreten Tag des Beginns der möglichen Rodungsarbeiten den 13. Januar.

Redakteur/in:

Georg Zingsheim aus Kerpen

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