Quadrath und Horrem
Polizei schritt gegen Corona-Verstöße ein
Kerpen/Bergheim - (red) Polizisten sahen sich bei Einsätzen mit einer
Körperverletzung, einer Bedrohung und zusätzlich mit Verstößen
gegen die Corona-Schutz-Vorschriften konfrontiert. Die Betroffenen
reagierten uneinsichtig.
Am Mittwochabend vor Ostern erhielten Streifenbeamte um 20.45 Uhr den
Einsatz, das Ordnungsamt bei Kontrolltätigkeiten in einer Gaststätte
in der Bahnhofstraße in Horrem zu unterstützen. Vorausgegangen sei
nach Angaben von Zeugen eine Mitteilung zu offensichtlich begangenen
Verstößen gegen Corona-Auflagen durch den Gastwirt. Tatsächlich
habe der Mann im außengastronomischen Bereich einen Gast bewirtet.
Während der Personalienfeststellungen war der Gastwirt nach Angaben
der städtischen Mitarbeiter nicht nur verbal ausfallend geworden,
sondern drohte ihnen Schläge an. Sie zogen sich daraufhin zurück und
informierten die Polizei. Den Beamten gegenüber äußerte sich der
56-Jährige nicht. Es folgen eine Anzeige wegen Bedrohung und
Nötigung sowie ein Verfahren wegen Nichteinhalten der Auflagen der
Corona-Schutzverordnung. Das Bußgeld in der Sache kann für den
Betreiber 5.000 Euro und für den Gast 250 Euro betragen, so die
Polizei.
Um 21.15 Uhr mussten Polizisten zu einem Einsatz wegen Streitigkeiten
in einem Mehrfamilienhaus in der Sandstraße in Quadrath-Ichendorf
ausrücken. Dort eingetroffen, trafen die Beamten in einer Wohnung
neben den eigentlichen Kontrahenten insgesamt zehn Personen an,
darunter drei Kinder im Alter unter 14 Jahren.
Keine der Personen trug eine Mund-Nase-Maske und sie unterschritten
den Mindestabstand, teilte die Kreispolizeibehörde mit. Zudem
stellten die Beamten fest, dass die Personen aus verschiedenen
Haushalten stammten. Sie gerieten in Streit, woraus sich ein Gerangel
entwickelte, bei dem sich zwei Personen schlugen. Neben der Anzeige
wegen Körperverletzung fertigten die Polizisten einen Bericht wegen
der festgestellten Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung. 250
Euro für jede Person - außer den Kindern - würden in diesem Fall
als Bußgeld erhoben, so die Polizei.
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden
Bestimmungen zu halten und sich auf diese Weise vor Ansteckung zu
schützen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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