Gesundheit
Raucherentwöhnung mit Homöopathie - Betrachtung einer Methode
Ein Jahresanfang ist traditionell mit guten Vorsätzen verbunden. Auch wenn jeder andere Tag des Jahres genau so gut geeignet ist, Sinnvolles zu tun, ist der Jahreswechsel besonders beliebt. Mehr Sport treiben, gesünder leben, abnehmen und mit dem Rauchen aufhören sind die bevorzugten Wünsche. Widmen wir uns im folgenden Letztgenanntem – genauer gesagt, einer beworbenen Methode.
Raucher könnten danach endlich – im doppelten Wortsinn aufatmen: Sie wären ihr Laster los und könnten wieder unbeschwert Luft holen. Und das alles auch noch sanft, auf Naturbasis und selbstverständlich völlig nebenwirkungsfrei. Es stört dabei nur zweierlei, das miteinander zusammenhängt: Fakten und die Realität.
In einer großen Kölner Tageszeitung wurde in der Jahresendausgabe eine Heilpraktikerin mit ihrer Methode redaktionell beworben, die angibt, Raucher mittels homöopathischer Methoden mit einer 72prozentigen Erfolgsquote vom Glimmstängel abzuhalten. Verschiedene, im Text gemachte Angaben werden im Folgenden kritisch betrachtet.
1.: Die Behandlung, die Raucher vom Rauchen weg bringen soll, setzt sich zusammen aus einer Injektionsakupunktur, bei der neben dem Stechen in einen Punkt am Ohr, mit dem man Begierden beeinflussen könne, ein [spannenderweise ungenannt gebliebenes] homöopathisches Mittel zusammen mit vier Millilitern des Betäubungsmittels Lidocain gespritzt wird, um die Wirkung der Akupunktur zu verlängern.
Was kann Akupunktur tatsächlich bewirken? Groß angelegte Untersuchungen zeigten, dass es lediglich auf den Akt des Nadelns an sich ankommt. Laien, die wahllos gestochen haben, erzielten die gleichen Ergebnisse wie Meister der Traditionellen Chinesischen Medizin. Zudem gibt es kein einheitliches Meridiansysteme, sondern mehrere sich widersprechende. Keines davon ist wissenschaftlich belegt. Nicht verschwiegen werden sollten die potentiellen Gefahren von Akupunktur-Behandlungen.
Vier Milliliter entsprechen etwa der Flüssigkeitsmenge eines vollen Teelöffels. Diese Menge des Lokalanästhetikums wird in jedes Ohrläppchen gespritzt. Beachtenswert ist dabei die Tatsache, dass es Heilpraktikern verboten ist, Betäubungsmittel zu verordnen.
2.: Für die ersten Tage würden homöopathische Lutschtabletten (Tabacum D4)
mitgegeben; D4 entspreche einer Verdünnung von 1:1.000.
Zur Homöopathie: siehe 3. Des weiteren ist D4 die Angabe für eine vier Mal durchgeführte 1:10-Verdünnung, die im Ergebnis zu einer 1:10.000-Verdünnung führt. Ein Fehler von immerhin einer Zehnerpotenz.
3.: Die Klassische Homöopathie sei nur eine der vielen Möglichkeiten der Naturheilkunde. Sie werde von den einen als unwissenschaftlich eingestuft, andere glaubten an ihre Wirkung.
Ein Kamillentee ist Naturheilkunde. Ein gemörsertes Stück Berliner Mauer, das bis unter die Nachweisgrenze der einzelnen Bestandteile verdünnt wird, ist es genauso wenig, wie die komplette Biene, der das Gleiche widerfährt.
Homöopathie ist ein vor ca. 200 Jahren nach einem (missglückten) Selbstversuch entstandenes Modell, dessen Wirksamkeit – über den ggf. auftretenden Placebo-Effekt hinaus – in keiner wissenschaftlichen Kriterien genügenden Untersuchung eine nachweisbare Wirkung erzielt hat. Die angebliche Wirkung von Homöopathika wird nur von jenen behauptet, die daran verdienen bzw. die daran glauben – und die sind fast ausschließlich ohne Hintergrundwissen.
Zu beobachtende Effekte, wie z.B. die Veränderung des Gesundheitszustandes, sind korrelierende, aber keine kausalen Effekte. Wenn ihr Nebenmann an der roten Ampel in der Nase bohrt und die Ampel auf grün springt, haben Sie den gleichen Effekt.
Die berüchtigte Erstverschlimmerung bedeutet z.B. auch nur, dass der Körper sich an der jeweiligen Krankheit abarbeitet. Mit der vorherigen Einnahme von Zuckerkügelchen ohne nachweisbaren Wirkstoff hat das nicht zu tun.
Hierauf beruht auch die Nebenwirkungsfreiheit von Homöopathika: Was nicht wirkt, kann auch keine Nebenwirkungen erzeugen.
Und nein: Homöopathie wirkt auch nicht bei (Klein-)Kindern und/oder bei Tieren.
Zudem würde das postulierte homöopathische Wirkprinzip, träfe es denn zu, als einziges(!) diverse allgemein gültige und akzeptierte Naturgesetze ad absurdum führen.
Testen Sie doch demnächst morgens – nach unbedingter vorheriger Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und/oder Kardiologen – selber einmal die Wirkung der „Potenzierung“ (Verdünnung und Verschüttelung): Zerreiben Sie eine Kaffeebohne (oder etwas Kaffeesatz oder nehmen Sie einen Schluck frischen Kaffees) und geben Sie einige Milliliter Wasser hinzu. Das mischen Sie durch leichtes Schütteln und zehnmaliges Klopfen des Gefäßes auf den Ledereinband eines Buches. Hiervon nehmen Sie einen Milliliter, geben neun Milliliter Wasser hinzu, schütteln und klopfen wie zuvor. Das wiederholen Sie mehrfach, nach homöopathischer Ansicht wird die Wirkung umso stärker, je höher die Potenzierung ist. Wenn Sie das Verfahren sechs Mal durchgeführt haben (nennt sich dann Kaffee D6), müssten Sie nach dem Trinken dieses potenzierten Gemisches gemäß homöopathischer Lehre einen Koffeinschock erhalten. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und gute Erkenntnisse.
(Noch) mehr Fakten zur Homöopathie würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen.
4.: Der Körper fange an zu entgiften, nachdem das Rauchen eingestellt wurde. Es wird empfohlen, viel zu trinken.
Eine Binsenweisheit und ein biologischer Prozess, der nichts mit den teuren, durchgeführten Verfahren zu tun hat. Eine ausreichende Trinkmenge ist ohnehin jedem zu empfehlen.
5.: Heilpraktiker sei ein anerkannter medizinischer Beruf.
Tatsächlich sehen viele Menschen den Heilpraktiker als Alternative zum Mediziner an, die Werbebegriffe wie „biologisch“ oder „natürlich“ sind irreführend, weil viele Methoden schlicht gar nichts mit Biologie oder Natur zu tun haben.
Dazu muss man wissen, dass Heilpraktiker ihr Dasein einem Gesetz aus dem Jahr 1939 verdanken, das sie abschaffen wollte. Und dass ihre Tätigkeit nur aufgrund groß angelegter Lobbyarbeit noch möglich ist. Die ehemalige First Lady Dr. Veronika Carstens ist diesbezüglich besonders zu erwähnen.
Der Werdegang zum Heilpraktiker spottet – wie auch die rechtlichen Grundlagen seiner Arbeit – jeder Beschreibung: Eine Ausbildung ist nicht erforderlich, jeder kann sich „einfach so“ zur Überprüfung anmelden. Ja, „Überprüfung“ statt „Prüfung“. Der Gesetzgeber überprüft vorrangig, ob der Kandidat (k)eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Mit mittelmäßigem Wissen – und ggf. etwas Glück – besteht der Prüfling den Multiple Choice-Test und die Befragung und kann dann als Heilpraktiker arbeiten. Ach ja, er braucht bis dahin keinen einzigen Patientenkontakt gehabt zu haben. Mäßiges theoretisches Wissen oder bei Laien ein wenige Wochen dauernden Crash-Kurs – und schon darf man als Heilpraktiker arbeiten. Ein Facharzt benötigt im Schnitt acht Jahre, in denen er zahllose Aus- und Weiterbildungen machen sowie unzählige Prüfungen bestehen muss und am Menschen arbeitet!
Die gesetzlichen Regularien der Berufsausübung sind bei Heilpraktikern geradezu lächerlich. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung besteht nur regional, ein Fehlverhalten von Heilpraktikern ist nicht justiziabel. Und Verstöße gegen die Berufsordnung für Heilpraktiker haben keine gravierenden Folgen wie etwa bei Ärzten. Ein Heilpraktiker kann ggf. aus einem Verband ausgeschlossen werden, das tangiert die weitere Berufsausübung jedoch in keinster Weise.
Ergänzend sei angemerkt, dass es dem Verfasser bislang nicht gelungen ist, Internet-Präsenzen von Heilpraktikern zu finden, auf denen nicht mindestens eine Methode angepriesen wird, deren Wirkung wissenschaftlich nicht belegt ist.
Abschließend sei an dieser Stelle festgehalten, dass alles in diesem Beitrag in männlicher Form Gesagte selbstverständlich auch für sämtliche anderen Geschlechtsformen wie z.B. „Heilpraktikerin“ gilt.
Auch hier würde ein Mehr an Fakten den Rahmen dieses Beitrags sprengen.
6.: „Ohne festen Willen funktioniert es nicht“ (Überschrift)
Schon die Überschrift entlarvt den gesamten Artikel und die dort beschriebene Methode. Denn wer einen festen Willen hat, mit dem Rauchen aufzuhören, benötigt diese „Behandlung“ nicht und kann sich das Geld dafür sparen. Demjenigen, der den festen Willen nicht hat, helfen auch diese Spritzen nicht.
Trinken Sie Alkohol, so werden Sie früher oder später betrunken sein. Ob Sie einen festen Willen haben oder nicht. Und wenn Ihr Schädel brummt, nehmen Sie eine Kopfschmerztablette. Wenn sie wirkt, hat sie ihre Schuldigkeit getan. Wirkt sie nicht oder zu schwach, dann hat das medizinische Ursachen (Dosierung, falsches Medikament etc.), die es abzuklären gilt. Lassen wir den oben schon angesprochenen Placebo-Effekt außen vor, so interessiert sich die Tablette genauso wenig wie der Alkohol dafür, ob Sie die Wirkung wollen oder nicht.
7.: Die Heilpraktikerin habe eine Erfolgsquote von 72 Prozent.
Schon wegen des unter 6. Gesagten ist diese Zahl sinnfrei. Zudem ist zu unterstellen, dass die Raucher, die sich dieser Prozedur unterziehen, die Absicht haben, mit dem Rauchen aufzuhören. Die notorischen Raucher kommen gar nicht erst dorthin.
Spannend ist auch, dass im Artikel nichts über die Rückfallquote zu erfahren ist.
Fazit: In redaktioneller Form wurde – ohne entsprechende werbliche Kennzeichnung – in einer bekannten Tageszeitung die Tätigkeit einer lokalen Heilpraktikerin (und sie selbst) beworben. Der Verfasser kann und will diesen Umstand nicht bewerten, ist jedoch zutiefst verwundert über die Einseitigkeit und Kritiklosigkeit der Darstellung – ohne auch nur ansatzweise Fakten zu erwähnen, die dem (unbedarften) Leser die Möglichkeit geben, den Inhalt einzuordnen.
Herzlichst
Ihr
Boris Springer
Bildquelle: Dr. Leonora Schwarz / pixelio.de
www.pixelio.de
LeserReporter/in:Boris Springer aus Kerpen |
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