OVG-Urteil: Rodungsstopp
RWE: Weitreichende Konsequenzen
Rhein-Erft-Kreis (me). Mit großer Überraschung hat RWE Power den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Aufhebung des Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hamach für 2018-2020 erlaubten Rodung zur Kenntnis genommen. Der Rodungsstopp habe für RWE Power weitreichende Konsequenzen.
„Nachdem das Unternehmen bereits in der vergangenen Rodungsperiode 2017/18 auf die Inanspruchnahme des Waldes verzichtet hatte, werden nun innerhalb des nächsten Jahres kurzfristig erhebliche, betriebliche Auswirkungen auf die planmäßige Entwicklung des Tagebaus Hambach erwartet“, heißt es in einer Pressemitteilung des Konzerns.
Die Geräte auf der obersten Sohle, die bereits dicht vor dem Forst stünden, müssten dann den Betrieb einstellen, so das Unternehmen. Hiervon werde quasi zeitgleich die Rekultivierung betroffen sein, weil das Erdmaterial aus dem Vorfeld fehle. „In der Folge werden wie bei einem Dominoeffekt die Bagger auf den tieferen Sohlen auflaufen und somit zuletzt auch keine Kohle mehr freilegen können“, so RWE Power.
Wann eine Entscheidung getroffen werde, sei offen, möglicherweise nicht vor Ende 2020. Den wirtschaftlichen Schaden aus den zu erwartenden Betriebseinschränkungen beziffert das Unternehmen auf einen niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich ab 2019. Die konkreten Konsequenzen für den Tagebaubetrieb erforderten umfangreiche bergbauliche Untersuchungen. Erst dann könnten auch die Folgen für die Beschäftigten im Tagebau, den Kraftwerken, Veredlungsbetrieben und deren Kunden detailliert abgeleitet werden.
Stimmen aus der Region
Guido van den Berg (SPD-Landtagsabgeordneter): „Die Entscheidung des Gerichts ist eine schwere Niederlage für diese Landesregierung. Beklagt war die Bergbehörde des Landes und somit Ministerpräsident Armin Laschet als oberster Behördenchef. RWE war im Prozess nur beigeladen. Der aktuell betroffene Rahmenbetriebsplan war von der Regierung Laschet erst Anfang 2018 genehmigt worden. Der Landesregierung ist es ausweislich der Urteilsbegründung beim Oberverwaltungsgericht nicht gelungen, die energiepolitischen Notwendigkeiten für die Rodungen des Hambacher Forstes darzustellen.
Hans Decruppe (Fraktionsvorsitzender Die Linke): „Diese gerichtlichen Entscheidungen sind eine politische Niederlage für die CDU-geführte Landesregierung NRW und die Konzerninteressen von RWE“, erklärt Decruppe. „Die Verfügung der Landesregierung, die Baumhäuser im Hambacher Forst unter dem Vorwand des Brandschutzes räumen zu lassen, wirkt jetzt juristisch noch absurder. Die jetzt entstandene Situation bietet gleichzeitig die politische Chance, dass die Kohlekommission in Ruhe beraten und einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung finden kann.“
Klaus Lennartz: „Als Gründer der Polizeistiftung NRW gilt mein aufrichtiger Dank jedem einzelnen Beamten, der hier im Hambacher Forst im Einsatz ist, um unseren Rechtsstaat zu schützen und durzusetzen. Ich danke den Familien, Verwandten und Freunden der Polizistinnen und Polizisten, die während der Einsätze im Hambacher Forst um Leben und Gesundheit ihrer Töchter und Söhne, ihrer Mütter und Väter oder ihrer Partnerinnen und Partner fürchten müssen. Ihnen allen gebührt höchste Anerkennung – und stärkster gesellschaftlicher Rückhalt. Ich appelliere an alle friedlichen Demonstranten, sich von den kriminellen Chaoten zu distanzieren und sich bei gewalttätigen Übergriffen bedingungslos auf die Seite – der auch ihren friedlichen Protest schützenden Beamten – zu stellen.
Redakteur/in:Martina Thiele-Effertz aus Hürth |
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