Kein Verfahren
Staatsanwalt wird nicht gegen Spürck ermitteln

Kerpens Bürgermeister Dieter Spürck.  | Foto: Archivfoto: Stadt Kerpen
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Kerpen - Die Staatsanwaltschaft in Köln wird nicht gegen Bürgermeister Dieter
Spürck wegen des Verdachts der Untreue ermitteln. Das habe die
Staatsanwaltschaft erklärt, ließ Spürck über seinen Pressesprecher
mitteilen.

Sowohl  der  SPD-Stadtverordnete  Daniel  Dobbelstein  als 
auch  der  SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Lipp hatten gegen
Bürgermeister Dieter Spürck Anzeige wegen des Verdachts der Untreue
erstattet.

Es geht um den Vorwurf, Spürck habe als Bürgermeister der
Kolpingstadt Kerpen trotz letztlich durch das Oberverwaltungsgericht
Münster festgestellter Eignungsmängel des am 19. März 2019 durch
den Stadtrat zum Ersten Beigeordneten gewählten Bewerbers René
Strotkötter dessen Wahl in Kenntnis dieser Mängel  betrieben und
gefördert zu haben. Durch das Wahlverfahren, das der Bürgermeister
trotz eines von ihm von Anfang an bekannten Risikos betrieben habe,
seien nicht bezifferte Kosten entstanden, wodurch sowohl Dobbelstein
als auch Lipp den Tatbestand der Haushaltsuntreue als verwirklicht
ansehen.

Der Bürgermeister hatte seinerseuts  darauf hingewiesen, dass die
Frage der Qualifikation Strotkötters mit allen Aufsichtsbehörden bis
zu den zuständigen Landesministerien in Düsseldorf abgestimmt worden
sei. „Mir vorzuwerfen, dass ich wider besseres Wissen städtische
Mittel veruntreut habe, um die Wahl durchzusetzen, ist abstrus und
entbehrt jeglicher Grundlage“,
erklärt der Bürgermeister.

Wie Spürck jetzt mitteilt, habe das Gericht seine Sicht der Dinge
bestätigt und erklärt, es beständen keinerlei Anhaltspunkte für
das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat. Deshalb würden auch keine
Ermittlungen eingeleitet.  

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