Neuregelung ab 2025
Stadt Kerpen informiert zu Reform der Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die aktuelle Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, da sie aufgrund unterschiedlicher Einheitswerte zu einer Ungleichbehandlung führt.
Kerpen (red). Die aufgrund des Urteils reformierten Gesetze zur Berechnung der Grundsteuer sehen vor, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Wie die Stadt Kerpen mitgeteilt hat, sei zur neuen Berechnung der Grundsteuer eine Neufeststellung der Grundsteuerwerte auf Basis des Stichtages 1. Januar 2022 erforderlich.Das Finanzamt wird den Wert feststellen und benötigt dazu im Jahr 2022 Angaben von den Grundstückeigentümern. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich schriftlich mit weiteren Informationen an die Besitzer von Grundstücke, Häusern und Wohnungen wenden. Die Daten können ab Mitte des Jahres online unter www.elster.de abgegeben werden.Die Kolpingstadt Kerpen unterstützt den Ablauf der Datenerhebung und wird den Grundbesitzabgabenbescheiden, die Ende Januar an die Grundsteuerpflichtigen versendet werden, ein Informationsblatt der Finanzverwaltung beifügen. Zum Gelingen der zeitgerechten Umstellung auf die neuen Grundsteuerwerte trägt wesentlich bei, dass die Daten vollständig und zeitnah beim Finanzamt eingehen.
Am Verfahren zur Erfassung der Merkmale der Grundstücke ist die Kolpingstadt Kerpen nicht beteiligt. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich den Finanzämtern. Ab 2025 werden die Grundsteuerbescheide auf Basis der neuen Werte erstellt. Zuvor wird das Finanzamt den Steuerpflichtigen die neuen Grundsteuerwerte im Grundsteuermessbescheid bekannt geben.
Das Bundesfinanzministerium informiert auf seiner Internetseite über die neue Grundsteuerberechnungwww.bundesfinanzministerium.de
Redakteur/in:Georg Zingsheim aus Kerpen |
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