Ausbildungsstart bei der Kolpingstadt
Stadt Kerpen übernimmt ehemalige Auszubildende

Die neuen und bisherigen Auszubildenden wurden von Bürgermeister Dieter Spürck begrüßt und erhielten ihre Urkunden, Ausbildungs- und Arbeitsverträge. | Foto: Stadt Kerpen
  • Die neuen und bisherigen Auszubildenden wurden von Bürgermeister Dieter Spürck begrüßt und erhielten ihre Urkunden, Ausbildungs- und Arbeitsverträge.
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Kerpen - (red) Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2020 stellt die Kolpingstadt
Kerpen sechs neue Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Anfang September haben zwei Frauen und zwei Männer mit dem
Bachelor-Studiengang Stadtinspektoranwärter Kommunalverwaltung sowie
zwei Frauen mit der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten ihren
Dienst bei der Kolpingstadt Kerpen begonnen.

Damit bietet die Kolpingstadt Kerpen als großer Arbeitgeber auch in
diesem Jahr die Möglichkeit, mit fundierten und vielseitigen
Ausbildungen in das Berufsleben zu starten. Neben der praktischen
Ausbildung der Ausbildenden in den verschiedenen Ämtern im Rathaus,
besuchen sie während des theoretischen Teils ihrer Ausbildung die
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, das Rheinische
Studieninstitut sowie die Berufsschule in Köln.

Aus dem Einstellungsjahrgang 2017 haben zudem alle sieben
Auszubildenden sehr erfolgreich ihre Abschlussprüfungen (vier im
Bachelorstudiengang Kommunalverwaltung/drei im Ausbildungsberuf zu
Verwaltungsfachangestellten) bestanden. Aufgrund der
bedarfsorientierten Ausbildung wurden alle in
Dauerbeschäftigungsverhältnisse übernommen. Die neuen und
bisherigen Auszubildenden wurden von Bürgermeister Dieter Spürck
begrüßt und erhielten ihre Urkunden, Ausbildungs- und
Arbeitsverträge.

„Ich freue mich, dass sechs jungen Erwachsenen eine Ausbildung und
sieben jungen Erwachsenen eine dauerhafte Beschäftigung bei der
Kolpingstadt Kerpen ermöglicht werden kann. Die Förderung des
Nachwuchses liegt der Kolpingstadt Kerpen besonders am Herzen. Daher
freue ich mich sehr, diese jungen Menschen im Anschluss an die
Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis übernehmen zu
können“, so Spürck.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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