Fällarbeiten
Stadt lässt in Horrem bis zu 150 Bäume fällen

Der beliebte Spazier- und Fahrradweg wird zwischen dem 1. und 12. Februar gesperrt. Die Stadt Kerpen nimmt zur Verkehrssicherung Fällarbeiten vor. | Foto: Zingsheim
  • Der beliebte Spazier- und Fahrradweg wird zwischen dem 1. und 12. Februar gesperrt. Die Stadt Kerpen nimmt zur Verkehrssicherung Fällarbeiten vor.
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Kerpen-Horrem - (zi) Im Wald in der Verlängerung der Merodestraße bis zur kleinen
Erft und entlang der Bundesbahnlinie Aachen-Köln bis zur
Rote-Kreuz-Straße werden Bäume gefällt. Der Grund:
Verkehrssicherung.

Die Arbeiten, für die der Bereich vom 1. bis 12 Februar abgesperrt
wird, beinhalten laut Stadt Kerpen die Entfernung von Totholz und die
Fällung von 148 abgestorbenen oder nicht mehr standsicheren Bäumen.
Darunter sei unter anderem eine Vielzahl junger Eschen, die massiv vom
Eschentriebsterben betroffen seien und daher gerodet werden müssten.
„Es ist beabsichtigt, diesen Bereich wieder neu aufzuforsten“,
teilt die Stadtverwaltung mit. Von den zu fällenden Bäumen seien
auch rund 95 Pappeln betroffen, die entweder nicht mehr standsicher
seien oder ihre „Umtriebszeit“ erreicht hätten.

Da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, sei die
Verkehrssicherungsmaßnahme mit dem Amt für Kreisentwicklung und
Ökologie, Abteilung Kreisplanung und Naturschutz, abgestimmt worden
und werde von dort auch begleitet, so dass gewährleistet sei, dass
der Artenschutz beachtet und eingehalten werde, so die Stadt.

„Habitatbäume“ in einer Höhe von drei bis fünf Metern sollen
erhalten bleiben und mit Erläuterungstafeln versehen werden.
Habitatbäume sind lebende und auch tote Bäume, die ökologische
Nischen für Lebewesen bieten. Dieses Vorhaben werde im Anschluss an
die Verkehrssicherung von der Abteilung für Landschaftsplanung der
Kolpingstadt Kerpen umgesetzt, um für die Bürger anschaulich die
Funktion dieser Bäume darzustellen. Ebenfalls soll in Absprache mit
der Abteilung für Landschaftsplanung geprüft werden, ob ergänzend
Fledermauskästen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgehängt
werden können.

Eine Umleitung für Fußgänger und Fahrradfahrer soll für die Zeit
der Rodungsarbeiten ausgewiesen werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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