Maßnahme gegen die Dürre
Tagebauwasser statt in die Erft auf die Felder

In Zeiten der Dürre möchte Norbert Schlömer das Sümpfungswasser für die Landwirtschaft nutzen. | Foto: Ralf Klinkhammer
  • In Zeiten der Dürre möchte Norbert Schlömer das Sümpfungswasser für die Landwirtschaft nutzen.
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Kerpen - (zi) Der grüne Bürgermeisterkandidat Norbert Schlömer möchte
Sümpfungswasser aus dem Tagebau für die Landwirtschaft nutzen.

Die letzten beiden Sommer waren so trocken und heiß, dass Wälder und
Landwirtschaft auch in unserer Region Schaden genommen haben, und auch
in diesem Frühjahr und Sommer hat es vielerorts wieder zu wenig
geregnet. Andererseits wird im Rheinischen Braunkohlenrevier viel
Grundwasser abgepumpt und als Sümpfungswasser in die Erft geleitet,
zum Beispiel in der Nähe des rekultivierten Tagebaus Frechen.

Norbert Schlömer, der ohne Parteizugehörigkeit als grüner
Bürgermeisterkandidat antritt, fragt nun, warum sich das
Sümpfungswasser, das aus dem „Kerpener Gebiet herausgepumpt
wird“, nicht „nachhaltig“ nutzen lässt. „Tag für Tag, Nacht
für Nacht und Stunde um Stunde wird dort wertvolles Grundwasser in
den sogenannten Erftflutkanal hineingeleitet“, sagt Schlömer, der
eine Stelle in der Nähe der ehemaligen Mödrather Mühle nennt, wo
Wasser in den Randkanal abgeleitet wird. Man solle bei RWE für eine
Nutzung des Grund- und Sümpfungswassers sorgen, denn die Stadt und
die Landwirte bräuchten das Wasser jetzt in Zeiten von langen
anhalten Dürreperioden, schlägt Schlömer vor.

Am Tagebau Hambach könnten Landwirte an bestimmten Entnahmestellen
jetzt schon ihre Tankwagen füllen. „Warum ist dies in Kerpen nicht
möglich?“, fragt der Bürgermeisterkandidat. „Was Herr Schlömer
da vorschlägt, wird auf dem kleinen Dienstweg schon gemacht. Die
ansässigen Bauern im Kerpener Raum im Bereich des Tagebaus Hambach
wissen, wo sie bei Bedarf Wasser zapfen können“, erklärt
RWE-Sprecher Guido Steffen. Es handele sich um Landwirte in der Nähe
der Entwässerungsleitungen und Entnahmestellen, die nicht erst
endlose Wege fahren müssten, um ihren Tankwagen mit Wasser volllaufen
zu lassen, so Steffen. Für solche gelegentlichen, unregelmäßigen
Entnahmen gebe es „mündliche, individuelle Regelungen“.

Wenn man die Wasserentnahme in größerem Maßstab etablieren wollte,
müsste es vertraglich und genehmigungsrechtlich geregelt werden und
jemand müsste ein Wasserrecht bei der Unteren Wasserbehörde des
Rhein-Erft-Kreises beantragen, erläutert der RWE-Sprecher. Das würde
jedoch einen „Rattenschwanz an Prüfverfahren“ nach
Wasserhaushaltsgesetz und anderen umweltrechtlichen Bestimmungen sowie
Absprachen mit dem jeweiligen Wasserversorger nach sich ziehen, weil
das Sümpfungswasser eigentlich komplett verplant und damit der Erft
vorbehalten sei.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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