Trödelmarkt Kerpen
Verkaufsoffener Sonntag wurde abgesagt
Kerpen - Das Verwaltungsgericht Köln hat seine Entscheidung begründet,
warum es den verkaufsoffenen Sonntag zum Trödelmarkt in Kerpen
untersagt hat. Die Stadt Kerpen hat demnach mehrere Rechtsfehler
begangen.
(zi). Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage der
Gewerkschaft Verdi stattgegeben und in einem Eilverfahren entschieden,
dass in Kerpen die Geschäfte zum Trödelmarkt nicht geöffnet werden
dürfen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die
ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Kerpen über die
Ladenöffnung „sei offensichtlich rechtswidrig“. Die Stadt Kerpen
hat dagegen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
eingelegt, über die jedoch noch nicht entschieden ist. Es steht auch
nicht fest, ob die Entscheidung vor Sonntag fällt.
Was war geschehen? Die Aktionsgemeinschaft Kolpingstadt Kerpen (AGK)
organisiert zum Trödelmarkt in Kerpen auch regelmäßig einen
verkaufsoffenen Sonntag. Dazu hat die Stadt Kerpen eine Satzung
erlassen, die den Sonntagsverkauf im Stadtgebiet regelt. Zur
Neufassung dieser Satzung mussten die so genannten Träger
öffentlicher Belange, zum Beispiel Kirchen und Gewerkschaften,
angehört werden. Diese Anhörung hat die Stadtverwaltung jedoch
versäumt, was Verdi zu einer Klage veranlasste.
„Uns geht es darum, dass die Gesetze eingehalten werden. Es ging uns
nicht darum, den Trödelmarkt zu verhindern“, führte
Gewerkschaftssekretär Martin Krupp im Gespräch mit unserer Zeitung
aus. Auch gehe es darum, die „Kolleginnen und Kollegen nicht dem
Zwang auszusetzen, sonntags arbeiten zu müssen“, so Krupp.
Die AGK hat den zusätzlichen Sonntagsverkauf lange vorbereitet und
geplant. „Für uns als AGK ist das wie ein Eimer Wasser ins
Gesicht“, sagte Volker Böttcher, Vorstandsmitglied der AGK. „Das
Geld ist in den Sand gesetzt.“ Seit weit mehr als 20 Jahren gebe es
zum Trödelmarkt den verkaufsoffenen Sonntag. Böttcher kann nicht
nachvollziehen, dass Verdi sich daran plötzlich störe.
Bürgermeister Dieter Spürck zeigt sich von der Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes enttäuscht: „In unserer Stellungnahme an das
Gericht haben wir nach meiner Auffassung überzeugend die Gründe
dargelegt, die für eine Öffnung der Geschäfte sprechen. Gerade beim
traditionellen Großen Trödelmarkt in Kerpen, der Jahr für Jahr
zehntausende Besucherinnen und Besucher anzieht, sehe ich die
gesetzlichen Voraussetzungen für einen verkaufsoffenen Sonntag mehr
als erfüllt.“
Das Gericht bescheinigt der Stadtverwaltung aber noch mehr
Rechtsfehler. „Die materielle Voraussetzung nach dem
Ladenöffnungsgesetz NRW, wonach die Ladenöffnung aus Anlass von
Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolge, sei hier
ebenfalls nicht erfüllt“, schreibt das Verwaltungsgericht Köln in
einer Pressemitteilung. Und weiter: Eine derartige sonntägliche
Ladenöffnung sei nur zulässig, wenn die öffentliche Wirkung der
Märkte und Messen gegenüber der typischen werktäglichen
Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehe.
Die Stadt Kerpen hätte zudem eine Prognose der zu erwartenden
Besucherströme treffen müssen, was offenbar unterblieben ist.
Besonders für das „Erft-Karree“ sieht das Gericht die
sonntägliche Ladenöffnung kritisch, weil es rund 700 Meter vom
Veranstaltungsort entfernt liege.
Gewerkschaftssekretär Martin Krupp kündigte an, schon in der
kommenden Woche mit dem Ersten Beigeordneten Christian Canzler ein
Gespräch führen zu wollen. Darin soll es um die Kerpener Regelung zu
den verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtgebiet gehen. Ob Verdi weitere
Klagen gegen die Stadt Kerpen anstrebt, konnte Krupp weder bestätigen
noch ausschließen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.