Taktische Luftwaffengeschwader 31 "Boelcke"
Zwei Piloten durch Laserpointer geblendet

In der vergangenen Woche wurde zweimal der Versuch unternommen, Piloten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ mit einen Laserpointer zu blenden. | Foto: TaktLwG31“B“/Archiv
  • In der vergangenen Woche wurde zweimal der Versuch unternommen, Piloten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ mit einen Laserpointer zu blenden.
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Nörvenich/Kerpen - (red) Aus gegebenen Anlass informiert das Taktische
Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ über die mögliche rechtliche
Tragweite von Laserblendungen.

In der vergangenen Woche wurde zweimal der Versuch unternommen,
Piloten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ mit
einen Laserpointer zu blenden.

Die Vorfälle ereigneten sich am Dienstagabend vergangener Woche im
Abflug auf Höhe Vettweiß und am darauffolgenden Mittwoch im
Landeanflug auf den Fliegerhorst aus Richtung Brühl kommend. In
beiden Fällen wurde versucht mit dem gleißend hellen Licht eines
nicht handelsüblichen starken Laserpointers die Piloten zu blenden.
Diese Blendungen fanden gegen 21 Uhr in den Phasen der Flüge statt,
bei der die volle Konzentration der Flugzeugführer gefordert ist.

Die Vorfälle wurden unverzüglich von den betroffenen Piloten an den
Tower des Fliegerhorstes in Nörvenich gemeldet. In solch einem Fall
veranlasst dieser alle weiteren Schritte bis hin zur Strafanzeige bei
der örtlichen Polizei. Beide Luftfahrzeuge konnten durch die Piloten
sicher gelandet werden.

Eine Laserblendung ist kein Kavaliersdelikt, hierbei handelt es sich
strafrechtlich um einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr, der
in der Folge mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden
kann. Nicht nur kann es durch den Einsatz eines Lasers zu einer
körperlichen Verletzung des betroffenen Luftfahrzeugführers kommen.
Es kann auch zu einer Gefährdung des direkten Umfeldes kommen, falls
der Pilot in der Folge der Blendung das Luftfahrzeug nicht mehr sicher
kontrollieren kann. In der Vergangenheit konnte die Polizei bereits
Verursacher von Laserblendungen ermitteln und ein Strafverfahren
eingeleitet werden.

Das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ wird, so wie in
diesem Fall auch, jeden einzelnen Vorfall dieser Art zur Anzeige
bringen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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