Bundespolizei nimmt 42-Jährigen fest
Parfümdieb langt gleich mehrfach an einem Tag zu

Eine Bundespolizistin blickt auf den Kölner Hauptbahnhof. | Foto: Bundespolizei

Am Montag, den 9. September 2024, nahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion Köln einen 42-jährigen Polen vorläufig fest, der im Kölner Hauptbahnhof mehrfach Parfümflaschen gestohlen hatte. Der Beschuldigte wurde nach einem Hinweis des Warenhausdetektivs, der den Diebstahl durch Videoaufzeichnungen bestätigen konnte, schnell gefasst. Insgesamt entstand dem betroffenen Unternehmen ein Schaden im Wert von 334,95 Euro.

Gegen 18:20 Uhr erschien der Warenhausdetektiv einer Parfümerie im Kölner Hauptbahnhof auf der Dienststelle der Bundespolizeiinspektion Köln und informierte diese über einen Diebstahl. Der Zeuge berichtete, dass er eine männliche Person dabei beobachtet hatte, wie dieser um 18:04 Uhr einen Parfümflakon aus dem Regal entnahm und die Filiale, ohne zu bezahlen, verließ.

Der Zeuge informierte die Polizei zudem über zwei weitere Diebstahlshandlungen in der Filiale am selben Tag um 12:54 Uhr und um 17:15 Uhr, bei denen weitere Parfümflaschen entwendet wurden. Eine durch den Zeugen durchgeführte Videoauswertung bestätigte, dass der Beschuldigte an allen drei Diebstählen beteiligt war. Der Detektiv zeigte den Beamten ein Lichtbild des Mannes, welches durch die Videoanlage der Filiale aufgenommen worden war.

Die Bundespolizei nahm unverzüglich die Fahndung auf und entdeckte den Dieb schließlich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Köln. Der Mann gab an, keine Ausweisdokumente bei sich zu haben und über keinen festen Wohnsitz sowie keine postalische Erreichbarkeit im Bundesgebiet zu verfügen.

Die Einsatzkräfte führten den Wohnungslosen daraufhin der Dienststelle zu. Bei einer Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen stellten sie vier Parfümflaschen im Rucksack des Beschuldigten sicher. Der fünfte gestohlene Flakon konnte nicht mehr aufgefunden werden Nach einer Selbstauskunft konnte die Identität schließlich festgestellt werden. Zudem stellte sich bei einer Abfrage der Personalie im polizeilichen Fahndungssystem heraus, dass gegen den 42-jährigen Polen eine aktuelle Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Halle, wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs, vorlag.

Der Beschuldigte wurde erkennungsdienstlich behandelt. Bei der Vernehmung gab er zu, die drei Diebstähle am 9. September 2024 begangen zu haben, verweigerte jedoch eine weitergehende Aussage. Eine Alkoholkontrolle ergab einen Wert von ungefähr 2 Promille.

Die Beamten nahmen den Wohnungslosen fest und führten ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen dem Gewahrsamsdienst in Köln zu.

Der Mehrfachtäter muss sich nun wegen des besonders schwerem Fall des Diebstahls vor einer Richterin oder einem Richter verantworten.

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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