Zoll gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe
Kontrollen in Duisburg, Essen, Herne und Köln
Am 28.03.2023 führte das Hauptzollamt Duisburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen umfangreiche Durchsuchungen durch. Bei dem Einsatz wurden elf Objekte in Essen, Herne und Köln durchsucht. Bei den Objekten handelte es sich um Wohnungen und Geschäftsräume. Die Durchsuchungen richteten sich wegen des Verdachts der Straftaten nach §263 (Betrug), § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen) und der Beilhilfe gegen mehrere Beschuldigte.
Unter der Federführung des Hauptzollamts Duisburg waren über 130 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verschiedener Hauptzollämter und der Steuerfahndung in die Maßnahme eingebunden. Die Bundesbereitschaftspolizei unterstützte den Einsatz mit 39 spezialisierten Kräften.
Zwei Hauptbeschuldigte sind eingetragene Geschäftsführer, deren Firmen im Bereich des Baugewerbes tätig sind. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen sollen an die Arbeitnehmer nur Lohnzahlungen in Höhe von je knapp 800 Euro erfolgt sein, obwohl die Arbeitnehmer in Vollzeit tätig waren. Es besteht der Verdacht der Straftaten nach § 266a StGB, weil die zwei Hauptbeschuldigten nach den bisherigen Ermittlungen die Sozialversicherungsbeträge für eingesetzte Arbeitnehmer nicht bzw. nicht in der richtigen Höhe an die Einzugsstelle gezahlt haben.
Zudem besteht der Verdacht, dass die Geschäftsführer der Baufirmen verschiedene Scheinrechnungen eingebucht haben sollen. Diese Rechnungen wurden nach den bisherigen Ermittlungen vermutlich durch sechs Strohleute für Subunternehmertätigkeiten bulgarischer Einzelunternehmen erstellt. Bei den Strohleuten handelt es sich um Männer und Frauen im Alter von 18 bis 62 Jahren.
Verschiedene Merkmale der Rechnungen und etliche Kontenvollmachten der Strohleute für die Geschäftskonten der bulgarischen Einzelunternehmer bestärken den Verdacht, dass die eingebuchten Rechnungen nicht für erbrachte Leistungen, sondern nur zum Schein erstellt wurden. Bei diesen Rechnungen könne es sich um sogenannte Scheinrechnungen handeln.
Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen konnten die Zöllner*innen feststellen, dass es auf den Geschäftskonten der Einzelunternehmer zu Zahlungseingängen in Millionenhöhe kam und diese Beträge im Nachgang fast vollständig bar abgehoben wurden.
Ob diese Barabhebungen zur Zahlung von "Schwarzlöhnen" und somit zur Umgehung der Sozialversicherungsbeitragszahlung und/oder zur Minderung der Steuerlast genutzt wurden, müssen die nachträglichen Auswertungen zeigen. Die Auswertung der sichergestellten Beweise wird geraume Zeit in Anspruch nehmen.
"Der Umfang des Einsatzes macht sichtbar, dass der Zoll mit anderen Behörden vernetzt ist und die Zusammenarbeit gut funktioniert", sagt Stephanie Imhof, Leiterin des Hauptzollamts Duisburg. "Die organsierte Form der Schwarzarbeit, wie in diesem Fall, zeigt, dass Schwarzarbeit eben kein Kavaliersdelikt ist."
Weitere Angaben können derzeit auf Grund der laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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