Kindesentziehung verhindert
Vater wollte mit drei Kindern in den Iran fliegen
Ein 36-jähriger Iraker passierte am Dienstag, den 02.07.2024 um 16:30 Uhr mit seinen drei Kindern die Luftsicherheitskontrollstelle des Flughafen Köln Bonn. Die Flugreise war über Istanbul nach Teheran geplant. Auffällig wurde die Gruppe, weil die Kinder mehrfach auf Arabisch nach ihrer Mutter gerufen haben sollen. Eine aufmerksame Mitarbeiterin in der Luftsicherheitskontrollstelle verständigte daraufhin die Bundepolizei.
Ersten Ermittlungen vor Ort bestätigten den Verdacht, dass der, in den Niederlanden lebende Mann, ohne Einverständnis der Mutter die Kinder außer Landes bringen wollte. Daraufhin wurden die Kinder vom Vater getrennt und in der Folge alle Beteiligten in Absprache mit dem Jugendamt Köln mittels Dolmetscher befragt.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 13-jährige Sohn seit einem Monat bei dem Vater lebt. Die beiden 10- und 8-jährigen Töchter wohnen ebenfalls in den Niederlanden bei der 32-jährigen Mutter. Der Mann hatte der Mutter eine angebliche Vollmacht für einen Arztbesuch unterschreiben lassen. Dabei hatte es sich um eine fingierte Einverständniserklärung für die Ausreise der Kinder gehandelt. Er hatte die Kinder dann früher von der Schule abgeholt und man begab sich mit Schultaschen und Handgepäck zum Flughafen.
Über die gemeinsame Verbindungsstelle zu den Niederlanden in Goch konnte der Kontakt zur Mutter hergestellt werden. Hier erfuhren die Bundespolizisten, dass die Mutter keine Kenntnisse von der Ausreise der Kinder hatte. Des Weiteren gab sie an, dass sie bereits im Mai 2024 bei den niederländischen Behörden vorstellig wurde wegen des Verdachts der Kindesentziehung. Noch am Abend des selber Tages wurden die drei Kinder an der deutsch-niederländischen Grenze an die Beamten der niederländischen Polizei übergeben, welche die Kinder zur Mutter brachten.
Der Vater muss sich nun wegen Entziehung Minderjähriger und Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten.
Reisetipps der Bundespolizei mit nur einem Elternteil
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei bei Reisen mit Kindern auf Folgendes hin. Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen die oder der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass sie oder er rechtswidrig dem/ den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Abweichungen oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:
- eine formlose Einverständniserklärung des/ der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson und Reiseziel bzw. Reiseverlauf,
- Personalien und Erreichbarkeit des/ der Personensorgeberechtigten,
- sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/ der Personensorgeberechtigten.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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