Lkw-Fahrverbot zum CSD-Straßenfest
Antrag auf Ausnahmen bis zum 5. Juli möglich

Am 9. Juli wird in Köln der CSD gefeiert.  | Foto: dreadlock - stock.adobe.com

Köln. Die Stadt Köln verhängt anlässlich der Parade zum Christopher Street Day (CSD) am 9. Juli ein Lkw-Fahrverbot. Das Verbot für Lkw (über 7,5 Tonnen) gilt von Samstag, 8. Juli 2023, 16 Uhr, bis zur Nacht von Sonntag auf Montag, 10. Juli 2023, 2 Uhr. Die Maßnahme ist mit der Polizei abgestimmt und soll die Sicherheit bei der Parade erhöhen.
Das Fahrverbot gilt im Bereich folgender Straßen:
Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – Verlängerung Auffahrten zur Severinsbrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht betroffen. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können bis Mittwoch, 5. Juli 2023, 12 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden. Ein entsprechendes Antragsformular mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen kann heruntergeladen oder telefonisch unter 0221 / 221-26335 angefordert werden. Mehr Infos hier

Redakteur/in:

EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln

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